Abgeschlossenheitsbescheinigungchevron_rightMit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt das Bauaufsichtsamt, dass die Räumlichkeiten baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind. Dazu müssen diese über einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen verfügen, also laut Wohungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sein.
Abnahmeverpflichtungchevron_rightDer Darlehensnehmer verpflichtet sich mit der Abnahmeverpflichtung, sich das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist, der Abnahmefrist, auszahlen zu lassen.
Abschreibungchevron_rightUnter der Abschreibung versteht man die Wertminderung von Wirtschaftsgütern, welche zu einem bestimmten Prozentsatz jedes Jahr als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden kann. Dies geschieht innerhalb der Einkommenssteuererklärung bei der Ermittlung der Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung. Auch wenn Immobilien Mieterträge bringen, kann ein bestimmter Teil der Herstellungs- und Anschaffungskosten für das Gebäude mit einem jährlich gleich bleibenden Abschreibungsbetrag die Steuerlast mindern. Dabei sollte man beachten, dass eine Abschreibung nicht für den Erwerb von Grund und Boden geltend gemacht werden kann, da man davon ausgeht, dass ein Grundstück keinen Wertverlust erleidet.
Abtretungchevron_rightMit einer Abtretung werden bestimmte Rechte und Ansprüche auf einen Dritten übertragen. Im Zuge einer Immobilienfinanzierung kommt es zum Beispiel zu Abtretungen von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen, Investmentfonds, kapitalbildenden Lebensversicherungen und Grundschulden.
Agiochevron_rightStellt eine Bank ein Darlehen bereit, wird dafür manchmal ein Aufpreis verlangt, das Agio. Dabei wird zwar der Darlehensbetrag vollständig ausgezahlt, jedoch ein entsprechend höherer Betrag vom Darlehensnehmer zurückbezahlt.
Allgemeine Darlehensbedingungenchevron_rightDie allgemeinen Darlehensbedingungen sind die Bestimmungen eines Darlehensvertrags, welche vom Kreditinstitut vorformuliert wurden und für alle Kunden bei der Abwicklung des Darlehens gleichermaßen gelten. Mit Unterzeichung des Darlehensvertrags werden diese allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. Sie sind vergleichbar mit den AGBs, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Verträge.
Altersgerecht Umbauenchevron_right
Annuitätchevron_rightUnter Annuität versteht man die Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen, welches sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Dabei bleibt die Höhe der Annuität während der gesamten Zeit der Zinsbindung gleich.
Annuitätendarlehenchevron_rightDas Annuitätendarlehen ist ein langfristiges Darlehen, welches der Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (Annuität) zurückzahlt. Die Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Über die Laufzeit verringert sich die Zinszahlung der Rate, während gleichzeitig der Tilgungsanteil konstant steigt.
Annuitätsdarlehenchevron_rightDas Annuitätendarlehen ist ein langfristiges Darlehen, welches der Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (Annuität) zurückzahlt. Die Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Über die Laufzeit verringert sich die Zinszahlung der Rate, während gleichzeitig der Tilgungsanteil konstant steigt.
Anschaffungskostenchevron_rightZu den Anschaffungskosten einer Immobilie gehört nicht nur der Kaufpreis, sondern auch alle anfallenden Nebenkosten, wie zum Beispiel Notar- und Grundbuchkosten, Provision für den Makler, Kosten für die Erschließung, Grunderwerbssteuer und die Finanzierungskosten. Die Anschaffungsnebenkosten werden anteilig berechnet, da die Abschreibung nur auf die Immobilie und nicht auf Grund und Boden möglich sind.
Anschlussfinanzierungchevron_rightWird ein bestehendes Darlehen zum Ende der Laufzeit durch ein neues abgelöst, spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Wird das anschließende Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen, nennt man dies Prolongation. Kommt ein anderes Kreditinstitut zur Weiterfinanzierung in Betracht, spricht man von Umschuldung.
Anschlusskostenchevron_rightDie Anschlusskosten beinhalten alle Kosten für die Anbindung ans öffentliche Versorgungsnetz für den Bereich vom Haus bis zur Grundstücksgrenze. Die Anschlusskosten beziehen Wasser, Abwasser, Gas, Strom und Telekommunikation ein.
Arbeitgeberdarlehenchevron_rightWenn ein Arbeitgeber ein Darlehen an einen Betriebsangehörigen vergibt, spricht man vom Arbeitgeberdarlehen. Dies wird häufig zu sehr günstigen Konditionen gewährt. Unter Umständen muss jedoch dieser geldwerte Vorteil versteuert werden.
Arbeitnehmersparzulagechevron_rightWer als Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt, kann sich die Arbeitnehmersparzulage sichern. Dabei wird durch den Arbeitgeber ein bestimmter Betrag, die sogenannte vermögenswirksame Leistung, auf einen Sparvertrag eingezahlt. Nach einer Laufzeit von sieben Jahren kann der Sparer über das eingezahlte Kapital und die Arbeitnehmersparzulagen verfügen. Wird vor Ablauf dieser Frist über das Kapital verfügt, verfallen die bereits erteilten Arbeitnehmersparzulagen wieder an den Staat zurück.
Auflassungchevron_rightUnter der Auflassung versteht man die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel eines Grundstücks- oder Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Erst durch die Auflassung und die Grundbucheintragung erfolgt der Übergang des Eigentums.
Auflassungsvormerkungchevron_rightDie Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs und sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung an einem Grundstück. Sie bietet dem zukünftigen Eigentümer Schutz vor dem Verkauf des Objektes an eine weitere Person oder die Belastung mit Grundpfandrechten, welche nicht mit dem Kauf der Immobilie zusammenhängen.
Aufteilungsplanchevron_rightDer Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, welche von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundet wurde. Hierin werden sowohl die genaue Lage und Größe als auch die Aufteilung des Gebäudes verzeichnet. Eine Nummerierung der Nutzungseinheiten soll Verwechslungen ausschließen.
Aufwendungshilfenchevron_rightAufwendungshilfen sind öffentliche Darlehen oder Zuschüsse für neu errichtete Immobilien für den Eigenbedarf. Sie tragen zur Entlastung nach dem Bezug bei (II WoBauG) und werden in kleiner werdenden Monatsraten über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg ausgezahlt. Für den Erhalt von Aufwendungshilfen müssen bestimmte Wohnflächen- und Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese Fördermöglichkeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die genauen Konditionen können den Förderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer entnommen werden.
Ausbauhauschevron_rightEin Ausbauhaus wird nur bis zu einem bestimmten Baustadium durch eine Baufirma errichtet. So wird es nicht schlüsselfertig geliefert, sondern der Bauherr stellt die Immobilie in Eigenleistung fertig.
Ausplatzierung von Kreditenchevron_rightDie Syndizierung bezeichnet die Weitergabe eines Darlehens oder Darlehenteils mit allen dazugehörenden Sicherheiten und Unterbeteiligungen der Kreditinstitute. Damit steuern diese ihr Kreditportfolio. Mit der Syndizierung steht die Entbindung vom Bankgeheimnis in engem Zusammenhang.
Auszahlungskurschevron_rightDer Auszahlungskurs ist der Prozentsatz eines Darlehens, welcher an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Auszahlungsvoraussetzungenchevron_rightDie Auszahlungsvoraussetzungen werden im Darlehensvertrag vereinbart und müssen innerhalb der vereinbarten Frist erfüllt werden, um die Auszahlung des Darlehens durch die Bank zu ermöglichen. Zu den Auszahlungsvoraussetzungen kann zum Beispiel die rangrichtige Grundschuldeintragung im Grundbuch gehören.
Außenanlagenchevron_rightZur Außenanlage gehören zum Beispiel alle Versorgungs- und Entsorgungsleitungen vom Haus bis zur Grenze des Grundstücks. Auch Befestigungen von Wegen, Pflasterungen und Gartenanlagen gehören dazu. Die Kosten für die Außenanlage können zum Teil zu den Herstellungskosten gerechnet werden.
Avalchevron_rightUnter einem Aval versteht man eine Bürgschaft oder eine Garantie eines Kreditinstitutes. Die Bürgschaft erfolgt nicht in Form eines Geldbetrages, sondern das Kreditinstitut stellt die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Wird von einer Bank eine Bürgschaft zur Verfügung gestellt, entsteht die Verpflichtung für das Institut, für Verbindlichkeiten des Kreditnehmers gegenüber einem Dritten einzustehen. Gibt das Institut eine Garantie, steht es für einen bestimmten zukünftigen Erfolg ein.
Bauantragchevron_rightDer Bauantrag muss schriftlich bei einer Baubehörde eingehen, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Folgende Unterlagen sind notwendig, um ein Baugenehmigungsverfahren einzuleiten: ·Exakter Lageplan inklusive der Berechnung von Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1:500
· Bauzeichnungen (Ansichts-, Grundriss- und Schnittzeichnungen), Maßstab 1:100
· Berechnung des umbauten Wohnraumes (DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
· Pläne für die Entwässerung
· Berechnungen der Statik
· Baubeschreibungen
· Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
· Schallschutz-, Standsicherheits- und Wärmenachweis
Der Bauantragsvordruck muss sowohl vom Bauherrn als auch vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Baubeschreibungchevron_rightDie Baubeschreibung ist eine detaillierte Aufstellung über alle Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale, welche ein Bauvorhaben umfassen.
Wichtige Inhalte:
Beschaffenheit der Wände und des Daches
Heizung
Art der Fenster
etc.
Außerdem gibt die Baubeschreibung Auskunft über alle verwendeten Materialien. Die Baubeschreibung ist Grundlage zur Qualitätsbeurteilung eines Gebäudes und somit ein wichtiger Bestandteil der Baufinanzierung. Die Baubeschreibung muss auch dem Antrag auf Baugenehmigung zugefügt werden
Bauerwartungslandchevron_rightBauerwartungsland ist eine Fläche, welche noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist. Es besteht jedoch bereits die Absicht sie in Bauland zu verwandeln. Die letztendlichen Nutzungsbestimmungen werden aber erst durch den Bebauungsplan verbindlich festgelegt.
Baufinanzierungsschutzchevron_right
Baugenehmigungchevron_rightDie Baugenehmigung ist das Verfahren zur Genehmigung des Bauvorhabens. Es unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer und wird gebührenpflichtig und zeitlich begrenzt erteilt. Mit Baumaßnahmen darf nur begonnen werden, wenn eine Baugenehmigung vorliegt. In manchen Bundesländern reicht jedoch auch eine Bauanzeige für bestimmte Baumaßnahmen aus.
Baugrenzenchevron_rightDie Baugrenze wird im Bebauungsplan festgelegt und darf nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Teilen des Gebäudes nicht überschritten werden.
Bauherren-Haftpflichtversicherungchevron_right
Bauleistungsversicherungchevron_rightEntstehen während der Bauphase Schäden an Bauteilen oder Baustoffen der Immobilie (zum Beispiel durch Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen) leistet die Bauleistungsversicherung Schadensersatz.
Baumängelchevron_rightBaumängel sind Mängel an einem Bauwerk, welche auf mangelhaftes Material, fehlerhafte Entwürfe oder Ausführungen zurückzuführen sind. Baumängel mindern die Tauglichkeit und den Wert der Immobilie. Der Verursacher der Schäden ist zur Nachbesserung oder Gewährleistung verpflichtet. Bauherren sollten deshalb bei erkennbaren Schäden schon bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.
Baunebenkostenchevron_rightKosten der Finanzierung, Gebühren und die Kosten für Architekten und Ingenieure gehören beispielsweise zu den Baunebenkosten.
Bauordnungchevron_rightBauordnungen werden auf der Landesebene der jeweiligen Bundesländer festgelegt. In der Bauordnung werden unter anderem die materialrechtlichen Voraussetzungen für Errichtung, Änderung oder Abbruch von Bauwerken geregelt.
Baureifmachungchevron_rightUnter Baureifmachung versteht man alle Aufwendungen, die notwendig sind, um ein Grundstück in einen bebauungsfähigen Zustand zu bringen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Sprengung, Planierung oder Aufschüttung, Abbruchkosten und Räumungskosten.
Bauträgermodellchevron_rightBeim Bauträgermodell werden Immobilien, welche sich noch in der Planungs- oder Bauphase befinden, verkauft. Dies bietet den großen Vorteil, dass steuerliche Förderungen optimal ausgenutzt werden können.
Bauwesenversicherungchevron_rightHeute wird die Bauwesensversicherung als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Diese Versicherung leistet für Schäden, die während der Bauphase an Immobilien, Baustoffen oder Bauteilen zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Vandalismus oder Diebstahl verursacht werden, Schadensersatz.
Bauzeitzinsenchevron_rightBauzeitzinsen sind die Zinsen, die während der Bauzeit und durch Teilauszahlungen aufgrund des Baufortschritts anfallen. Bauzeitzinsen können folglich nur für Neubauten anfallen. Die Zinsen werden auf den jeweils ausgezahlten Darlehensbetrag berechnet, meist zu dem vereinbarten Zinssatz des Gesamtdarlehens. Manche Kreditinstitute erheben noch einen Zinsaufschlag für die Teilauszahlungen (Teilauszahlungszuschlag). Meist ist dies jedoch trotzdem günstiger als eine Zwischenfinanzierung, bei welcher sich der Zinssatz an dem der Dispo-Kredite orientiert. Bauzeitzinsen werden kalkulatorisch zu den Baunebenkosten gerechnet. Wird das Objekt nach der Fertigstellung vermietet, besteht die Möglichkeit die Bauzeitzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Für Immobilien die von den Bauherren selbst genutzt werden, ist dies nicht möglich.
Bebauungsplanchevron_rightAlle zulässigen baulichen Nutzungsarten werden im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt. Das heißt, dass alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die Gestaltung des Baugebietes hierin zu finden sind, wie zum Beispiel die Baugrenzen, die Bauweise, Anzahl der Geschosse, Mindestgröße der Grundstücke und die Flächen, welche überbaut werden können.
Beleihungchevron_rightBei den meisten Finanzierungen wird die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit für den Baukredit herangezogen. Diese Beleihung sichert Kreditinstitute gegen mögliche Zahlungsunfähigkeiten der Kreditnehmer ab. Die mögliche Höhe der Beleihung ist von der Beleihungsgrenze des Objektes und des Beleihungswertes abhängig.
Beleihungsauslaufchevron_rightDer Beleihungsauslauf ist der prozentuale Anteil des Objektwertes, welcher fremdfinanziert wird. Dabei bezieht sich der Beleihungsauslauf immer auf den Beleihungswert einer Immobilie und nicht auf deren Kaufpreis.
Beispiel:
Kosten für die Immobilie 300.000 €
Beleihungswert (Sicherheitsabschlag 10 %) 270.000 €
Darlehenshöhe 150.000 €
Beleihungsauslauf beläuft sich somit auf 56 %
Beleihungsgrenzechevron_rightEine Immobilie darf nur bis zu einer bestimmten Grenze beliehen werden. Somit kann nur ein bestimmter Teil der Immobilie zur Darlehensabsicherung dienen. Die Beleihungsgrenze richtet sich nach den maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.
Beleihungsobjektchevron_rightBeleihungsobjekte dienen als Sicherheit für die Baufinanzierung. Dies können Eigentumswohnungen, Grundstücke oder Häuser sein. In der Regel erfolgt die Absicherung durch eine Grundschuldeintragung im Grundbuch.
Beleihungswertchevron_rightDer Beleihungswert wird vom finanzierenden Institut festgelegt und liegt immer unterhalb des Verkehrswertes der Immobilie. Der Beleihungswert entspricht dem Wert, welcher bei einem späteren freihändigen Verkauf jederzeit erzielt werden kann. Zur Ermittlung wird vom Verkehrswert ein Sicherheitsabschlag abgezogen.
§16 Abs. 2 PfandBG : “Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.” (Quelle: Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts vom 22. Mai 2005, BGBl. I Nr. 29, S. 1373 ff.)
Bemusterungchevron_rightDer Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheidet bei der Bemusterung, wie die Immobilie ausgestattet werden soll. Dazu gehören zum Beispiel die Wahl der Dachziegel, Fliesen, Türen, Fenster, Türgriffe oder anderer Details. Erst nach der Bemusterung kann der endgültige Kaufpreis festgesetzt werden, da Sonderwünsche den Kaufpreis noch erhöhen können.
Bereitstellungszinschevron_rightDer Bereitstellungszins ist ein Entgelt, welches vom Kreditinstitut für das, teilweise oder ganz, noch nicht in Anspruch genommene Darlehen erhoben wird. In der Regel beträgt der Bereitstellungszins um die 3% pro Jahr oder 0,25 % pro Monat.
Bertriebskostenchevron_rightAls Betriebskosten bezeichnet man alle Kosten für den Unterhalt und den laufenden Betrieb einer Immobilie. Dazu gehören zum Beispiel Heizkosten, Versicherungsbeiträge, Reparaturkosten und die Grundsteuer.
Berufsunfähigkeitchevron_rightUnter Berufsunfähigkeit versteht man die Unfähigkeit den eigenen Beruf auszuüben. Die Erwerbsfähigkeit wurde durch Behinderung oder Krankheit auf weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit einer gesunden Person mit gleichwertigen Kenntnissen oder ähnlicher Ausbildung gemindert.
Berufunfähigkeitchevron_right
Bewirtschaftungskostenchevron_rightUnter Bewirtschaftungskosten versteht man alle Ausgaben, die für den Unterhalt und den laufenden Betrieb einer Immobilie aufgewendet werden müssen. Dabei unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Bewirtschaftungskosten. Umlagefähige Kosten wie zum Beispiel Straßenreinigung oder Müllabfuhr können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Bewirtschaftungskosten, die nicht umlagefähig sind, wie zum Beispiel Verwalterkosten oder Instandhaltungsrücklage müssen vom Vermieter allein getragen werden.
Bürgschaftchevron_rightBei einer Bürgschaft wird ein Vertrag zwischen dem Gläubiger eines Dritten und dem Bürgen geschlossen. Dabei verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Schuldners (Dritten) einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge mit seinem gesamten Vermögen.
Bürgschaft gemäß §7 MaBVchevron_rightDiese Bürgschaft besteht zum Schutz des Bauherren oder Käufers. Laut § 34 der Gewerbeordnung können Bauträger nur unter klar definierten Auflagen (§ 3 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverodnung MaBV) Vermögenswerte des Bauherren oder Käufers entgegennehmen. Wurden im Vertrag Vorauszahlungen oder Teilzahlungen vereinbart, ist dies nur gegen eine Ausstellung einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV möglich. Nur wenn alle Auflagen erfüllt wurden und den Teilzahlungen ein bestimmter Bautenstand gegenübersteht, erlischt die Bürgschaft. Je später ein Bauherr oder Käufer die Zahlungen der Teilbeträge leistet, desto kleiner ist das Risiko eines Objektes, welches nicht fertig gestellt wurde, wie zum Beispiel im Falle eines Konkurses des Bauträgers
Effektivzins nach PAngVchevron_rightAlle Kreditinstitute haben die Verpflichtung, den effektiven Jahreszins gemäß § 4 der Preisangabenverordnung (PangV) zu berechnen und anzugeben. Hierbei werden nur die in der PangV angeführten Nebenkosten in den effektiven Jahreszins einbezogen. Kosten für Schätzungen, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge oder Gebühren für die Kontoführung werden bei der Berechung des Effektivzinses nicht berücksichtigt. Ein Vergleich von verschiedenen Angeboten ist erst durch den Effektivzins möglich.
Eigennutzungchevron_rightWird die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt, spricht man von Eigennutzung. Für die Gewährung der Eigenheimzulage ist die Eigennutzung Grundvoraussetzung.
Einheitswertchevron_rightDas Finanzamt setzt den Einheitswert für Grundstücke und Gebäude fest. Nach diesem Wert wird zum Beispiel die Höhe der Grundsteuer ermittelt. Der Wert des Einheitswertes liegt unter dem tatsächlichen Wert einer Immobilie. Dem Eigentümer wird dieser Wert mit dem Einheitswertbescheid mitgeteilt
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungchevron_rightDie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umfassen alle einkommenssteuerpflichtigen (nach Einkommensteuergesetz § 21 EStG) Überschüsse oder Verluste, welche aus Verpachtung oder Vermietung eines unbebauten oder bebauten Grundstückes entstehen. Kosten für Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen, Versicherungen oder die Grundsteuer können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt auf für Aufwendungen wie zum Beispiel Wasser oder den Schornsteinfeger. Auch Abschreibungen und Darlehenszinsen können bei der Steuerklärung geltend gemacht werden.
Einliegerwohnungchevron_rightVon einer Einliegerwohnung wird gesprochen, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist, über eigene sanitäre Einrichtungen und eine Küche verfügt und die Wohnfläche mindestens 25 m² beträgt.
Einmalige Nebenleistungenchevron_rightNeben den Grundschuldzinsen wird von den meisten Kreditinstituten eine zusätzliche Sicherheit für einmalige Nebenleistungen verlangt. Dieser Betrag liegt zwischen 5% und 10% des Grundschuldbetrags und soll, sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen, die ungefähren Kosten dafür decken. Grundsätzlich kann das Kreditinstitut bei einer Zwangsversteigerung die gesamten Nebenleistungen verlangen, diese müssen jedoch im Verhältnis zum Darlehensbetrag stehen, welcher der Kreditnehmer der Bank noch schuldet.
Energieeffizient Bauenchevron_right
Energieeffizient Sanierenchevron_right
Erbbaurechtchevron_rightDas Erbbaurecht ist ein vererbbares und veräußerliches Recht und erlaubt die Erstellung einer Immobilie auf fremdem Grund und Boden. Das Recht ist in der Regel auf 99 Jahre befristet. Wird ein Grundstück für ein Bauvorhaben überlassen, wird als Entgelt für die Überlassung ein Erbbauzins in bestimmter Höhe vereinbart, welcher über die gesamte Nutzungsdauer zu entrichten ist. Auch das Erbbaurecht kann belastet werden.
Erbbauzinschevron_rightWird ein Erbbaurecht in Anspruch genommen, wird als Entgelt der Erbbauzins fällig. Der Erbbauzins ist an den Eigentümer des Grundstücks zu entrichten und die Höhe für die ganze Laufzeit festzulegen (§ 9 Abs. 2 Erbbaurechts-Verordnung).
Erbpachtchevron_rightErbpacht meint im Grunde genommen das Gleiche wie der Begriff Erbbaurecht. Dieses Recht ist meist auf 99 Jahre begrenzt und erlaubt dem Bauherrn ein Haus auf einem fremden Grundstück zu errichten. Für die gesamte Nutzungsdauer ist der Erbbauzins an den Grundstückseigner zu entrichten. Der Erbbauzins wird schon im Voraus für die gesamte Laufzeit festgelegt.
Erhaltungsaufwandchevron_rightAlle Aufwendungen, die für die Renovierung und Instandhaltung einer Immobilie anfallen, können laut Einkommensteuergesetz als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Auch Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Immobilien können im Einkommenssteuerausgleich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Betrag kann gleich im Jahr der Rechnungszahlung von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Gehen die Modernisierungsmaßnahmen über den reinen Erhalt einer Immobilie hinaus und steigern sogar noch deren Gebrauchswert, werden sie zu den Herstellungskosten gezählt.
Erschließungchevron_rightZur Erschließung gehören alle erforderlichen Aktivitäten, die notwendig sind, um ein Grundstück in einen baureifen Zustand zu versetzen. Dazu gehören zum Beispiel der Anschluss an Abwasser- und Wasserversorgung, die Anbindung an das Telefon-, Strom- oder das Gasnetz. In aller Regel sind die Gemeinden für die Erschließung des Grundstücks verantwortlich, der Eigentümer des Grundstücks wird jedoch an den Kosten beteiligt.
Erschließungskostenchevron_rightDie Erschließungskosten sind alle Kosten, die anfallen, um ein Grundstück in einen baureifen Zustand zu versetzen. Dazu gehört zum Beispiel der Anschluss an die Kanalisation, die Energie- und Wasserversorgung und an die öffentlichen Verkehrswege.
EURIBORchevron_rightAbkürzung für “European Interbank Offered Rate“ bezeichnet den Zinssatz für Termingelder (€), welche innerhalb von europäischen Banken gehandelt werden. Der EURIBOR hat den FIBOR (Frankfurt Interbank Offerd Rate) mit Euroeinführung als Referenzzinssatz ersetzt.
Fertighauschevron_rightEin Fertighaus ist ein Gebäude, welches aus vorgefertigten Teilen errichtet wird. Dies kann sowohl in Massivbau- als auch in Holzbauweise geschehen. Fertighäuser meist schlüsselfertig geliefert. Es gibt jedoch auf Wunsch auch Ausbauhäuser, welche vom Käufer in Eigenleistung fertig gestellt werden. Auch Ausbauhäuser sind von Kreditinstituten finanzierbar.
Festdarlehenchevron_rightDas Festdarlehen ist ein langfristig angelegtes Darlehen, welches komplett am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird. So fallen während der Laufzeit nur die Zinsen an. Bausparverträge, kapitalbildende Lebensversicherungen, Investmentfonds oder Rentenversicherungen werden dann als Tilgungsersatz verwendet. Das Festdarlehen wird auch endfälliges Darlehen genannt.
Festdarlehenchevron_right
Festzinschevron_rightBei Hypothekendarlehen ist der Zinssatz für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Dies bezeichnet man als Festzins. Das Darlehen kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Nur wenn der Zinssatz länger als zehn Jahre festgeschrieben ist, kann unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von sechs Monaten das Darlehen gekündigt werden.
Festzinsdarlehenchevron_rightBeim Festzinsdarlehen garantiert das Kreditinstitut die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum. Dabei ist es unerheblich, ob die Zinsen fallen oder steigen. Dies steht im Gegensatz zum Gleitzinsdarlehen, welches sich an die jeweiligen aktuellen Konditionen des Markts anpasst
Finanzierungsplanchevron_rightIm Finanzierungsplan werden sowohl die Herstellungs- und Erwerbskosten als auch die einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel aufgeführt. Der Finanzierungsbedarf wird aus der Differenz der Eigenmittel und der Gesamtkosten ermittelt. Aufgrund dieser Berechnung kann ein Tilgungsplan erstellt werden, in welchem die Zinszahlungen und Tilgungsleistungen aufgeführt sind und die monatliche Belastung für den Darlehensnehmer berechnet wird.
Flurkartechevron_rightIn der Flurkarte sind alle Flurstücke einer Gemarkung verzeichnet. Beim zuständigen Katasteramt kann die Flurkarte angefordert oder eingesehen werden.
Flurstückchevron_rightDas Flurstück ist eine bestimmte Grundstücksfläche, welche genau identifiziert werden kann. Es ist möglich, dass mehrere Flurstücke ein Grundstück bilden.
Fremdkapitalchevron_rightAls Fremdkapital bezeichnet man alle finanziellen Mittel, welche dem Darlehensnehmer von ‚Dritten’, wie zum Beispiel der Bank, der Versicherung oder dem Arbeitgeber, zur Verfügung gestellt werden.
Geldbeschaffunskostenchevron_rightAlle Kosten, die anfallen um Finanzierungsmittel zu beschaffen, bezeichnet man als Geldbeschaffungskosten. Dazu gehören zum Beispiel Grundbuchgebühren, Notar- und Gutachterkosten, Vermittlerprovisionen und sonstige Bearbeitungskosten. Werden von der Bank Kosten erhoben, werden diese häufig direkt vom Auszahlungsbetrag des Darlehens abgezogen.
Gemeinschaftseigentumchevron_rightZum Gemeinschaftseigentum gehören in Gebäuden mit Eigentumswohnungen, die Teile des Gebäudes oder des Grundstückes, die nicht Dritt- oder Sondereigenturm sind. Dies sind zum Beispiel Gebäudebereiche, welche für die Sicherheit und den Bestand des Gebäudes notwendig sind, wie zum Beispiel das Treppenhaus, der Fahrstuhl, Wasser- und Stromleitungen, das Dach, die Fassade und die Außenanlagen. Dieses gemeinschaftliche Eigentum wird von allen Eigentümern gemeinsam in Stand gehalten und verwaltet
Gesamtschuldnerchevron_rightWenn mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, nennt man diese Gesamtschuldner. Jeder einzelne der Gesamtschuldner ist zur vollen Zahlung verpflichtet, das Kreditinstitut ist in der Wahl des Gesamtschuldners frei, darf die Zahlungsleistung jedoch nur einmal verlangen.
Geschlossene Immobilienfondschevron_rightIn einem geschlossenen Immobilienfond wird das Geld von den Gesellschaftern überwiegend in gewerbliche Immobilien investiert. Dabei beschränkt sich die Finanzierung meist auf ein einzelnes oder wenige Objekte. Im Gegensatz zu offenen Fonds ist das Zertifikatskapital auf eine feste Summe begrenzt. Investoren werden entweder Gesellschafter ein KG oder BGB-Gesellschaft oder Miteigentümer. Für Anleger, die mit geringem Kapitaleinsatz und ohne Verwaltungsaufwand investieren möchten, ist diese Anlageform besonders geeignet, da am wirtschaftlichen Nutzen der Immobilie teilgenommen wird und gleichzeitig noch Steuervorteile erzielt werden.
Gleitzinsdarlehenchevron_rightBeim Gleitzinsdarlehen werden die Konditionen der Bank auf die aktuell marktüblichen Zinsentwicklungen angepasst. Das Risiko der Zinsänderung wird häufig mit besonders günstigen Einstiegskonditionen ausgeglichen.
Globalbelastungchevron_rightLastet das Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken, spricht man von Globalbelastung. Dabei ist jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechtes in Haftung. Alle oder einige Grundstücke können zur Befriedigung der Forderungen verwertet werden, so dass die Grundpfandrechtsgläubiger gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers abgesichert sind.
Grundbuchchevron_rightDas Grundbuch ist ein Register, welches beim Amtsgericht geführt wird und die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks verzeichnet. So gibt es zum Beispiel Auskunft über die Nutzungsart und Größe des Gebäudes, die Eigentumsverhältnisse und über mögliche Einschränkungen und Lasten. Das Grundbuch kann eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, wie zum Beispiel bei einem Kaufinteressenten. Den Angaben im Grundbuch kann vertraut werden, denn es genießt öffentlichen Glauben
Grundbuchamtchevron_rightDas Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts, in welcher die Grundbücher und –akten geführt werden. Hier kann man auch Einsicht ins Grundbuch nehmen oder Grundbuchauszüge erhalten.
Grundbuchauszugchevron_rightUnter einem Grundbuchauszug versteht man die vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen, die zu einem Grundstück verzeichnet sind. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, wie zum Beispiel ein Käufer, kann beim zuständigen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anfordern.
Grundbucheinsichtchevron_rightWer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, wie zum Beispiel ein Eigentümer oder Käufer, kann beim zuständigen Grundbuchamt jederzeit das Grundbuch einsehen. Selbstverständlich kann auch ein Grundbuchauszug angefordert werden.
Grunddienstbarkeitenchevron_rightDie Grunddienstbarkeiten bezeichnen die Rechte Dritter an einem Grundstück. Eingetragen sind die Grunddienstbarkeiten in der Abteilung Innovation des Grundbuchs. Zu den typischen Grunddienstbarkeiten gehören zum Beispiel Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte und Wegrechte.
Grunderwerbsteuerchevron_rightBeim Kauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken wird die Grunderwerbssteuer fällig. Seit dem 01.01.2013 beträgt sie 5 % des Kaufpreises (Berlin: 4,5 %).
Grundflächenzahlchevron_rightDie Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan angegeben und gibt an, wie groß die Gebäudegrundfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 sind zum Beispiel 40 % des Grundstücks bebaubar. Grundflächen von Stellplätzen, Zufahrten und Garagen sind mit einzuberechnen.
Grundpfandrechtchevron_rightDas Grundpfandrecht bezeichnet das Recht eines Dritten an einem Grundstück, wie zum Beispiel bei der Grund- und Rentenschuld oder einer Hypothek.
Grundschuldchevron_rightDie Grundschuld oder das Grundpfandrecht bezeichnet das Recht eines Dritten an einem Grundstück und ist im Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld stellt eine unbedingte Zahlungsverpflichtung dar, ist jedoch nicht an persönliche Forderungen gebunden.
Grundschuldbestellungchevron_rightDie Grundschuldbestellung ist eine notariell beglaubigte Urkunde, welche die Zustimmung zur Belastung eines Grundstücks beurkundet. Gleichzeitig wird beauftragt diese Belastung, also die Grundschuld, in das Grundbuch einzutragen.
Grundschuldzinschevron_rightDer Grundschuldzins wird bei der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Die Höhe dieses Zinses ist von der Darlehensforderung unabhängig und weicht deshalb von den Kreditverträgen ab. In der Regel werden die Grundschuldzinsen höher eingetragen, um im Falle einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers alle Kosten abdecken zu können.
Siehe auch ‚einmalige Nebenleistung’
Grundsteuerchevron_rightDie Grundsteuer wird von den Gemeinden auf Grundbesitz erhoben. Die jeweilige Gemeinde setzt entsprechend den Einheitswert dieser Steuer und den Hebesatz an.
Kapitalanlagenchevron_rightWird eine Immobilie nicht für den privaten Gebrauch sondern als Kapitalanlage erworben, soll das Objekt einen möglichst hohen Gewinn abwerfen. Dieser setzt sich aus Mieteinnahmen und steuerlichen Vorteilen zusammen.
Kapitaldienstfähigkeitchevron_rightÜber Kapitaldienstfähigkeit verfügt ein Kreditnehmer, wenn die Darlehensbelastungen aus den laufenden Einkünften bezahlt werden können. Vor der Vergabe des Darlehens wird die Kapitaldienstfähigkeit überprüft.
Kaufvertragchevron_rightJeder Kauf einer Immobilie muss durch einen Kaufvertrag geschlossen werden, welcher notariell beurkundet ist. In diesem Kaufvertrag werden alle Bedingungen für den Übertrag des Eigentums geklärt. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer zur Übertragung des Eigentums und der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Preises. Neben dem notariellen Abschluss des Kaufvertrages muss auch eine notarielle Einigungserklärung von Käufer und Verkäufer über den Übergang des Eigentums geschlossen werden. Es folgt die Eintragung ins Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer der tatsächliche Eigentümer.
KfWchevron_rightDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen um den privaten Wohnungsbau und das ökologische Bauen zu fördern. Dieses bundeseigene Institut vergibt die Mittel nicht selbst, sondern diese müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Die Beantragung von KfW-Fördermitteln kann im Rahmen einer Finanzierungsanfrage natürlich auch über Baufinanzierungspool24 erfolgen.
Kommunalobligationchevron_rightDie Kommunalobligation ist ein emittiertes, festverzinsliches Wertpapier, welches durch die Forderung gegen Gemeinden und Städte besichert ist.
Konditionchevron_rightEin Darlehensgeber setzt die Bedingungen (Konditionen) fest, zu welchen er bereit ist, das Darlehen zur Verfügung zu stellen. Zu den üblichen Darlehenskonditionen gehören zum Beispiel der Nominalzinssatz, der Tilgungssatz, der Auszahlungskurs sowie die Dauer der Zinsfestschreibung und der Tilgungsbeginn. Auch Bereitstellungszinsen und Bearbeitungskosten gehören dazu. Um die günstigste Finanzierung zu ermitteln, müssen alle Parameter mit in den Vergleich einbezogen werden und die Gesamtkonditionen ermittelt werden.
Konditionsanpassungchevron_rightLäuft die Zinsfestschreibung eines Darlehens ab, müssen für den weiteren Zeitraum der Finanzierung neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt können Änderungswünsche des Kunden, wie zum Beispiel die Höhe des Darlehensbetrags oder des Tilgungssatzes, berücksichtigt werden.
Konstant-Darlehenchevron_right
Kreditfähigkeitchevron_rightGeschäftsfähige, volljährige Kunden sind per Gesetz uneingeschränkt kreditfähig. Jugendlichen (unter 18 Jahre) kann unter Umständen per gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen werden. Älteren Personen kann in Einzelfällen die Geschäftsfähigkeit abgesprochen werden.
Nachfinanzierungchevron_rightDie Nachfinanzierung ist der Finanzierungsbedarf, der über die ursprünglich abgeschlossene Darlehenssumme hinausgeht. Eine solche Nachfinanzierung kann zum Beispiel notwendig werden, wenn die Baukosten während der Bauphase überschritten werden und deshalb ein erhöhter Finanzbedarf entsteht.
Nebenleistungenchevron_rightAlle Zahlungsverpflichtungen, die über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehen, sind die Nebenleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Bürgschaftsgebühren, Teilzahlungszuschläge, oder Bereitstellungszinsen.
Negativbescheidchevron_rightKönnen auf ein Grundstück keine vermögensrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden (Neue Bundesländer) erstellt das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine Feststellung, den so genannten Negativbescheid. Vor Bestellung einer Grundschuld muss dieser Bescheid in den meisten Fällen vorliegen.
Negativbescheinigungchevron_rightGemeinden haben an allen Grundstücken ein Vorverkaufsrecht, welches nicht im Grundbuch eingetragen ist. Wird eine Negativbescheinigung ausgestellt, versichert die Gemeinde, dass das Vorverkaufsrecht nicht ausgeübt wird oder gar kein Vorverkaufsrecht besteht.
Negativerklärungchevron_rightDie Negativerklärung ist als Sicherung für Finanzierungen mit geringer Darlehenshöhe geeignet. Dabei verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht durch Belastung des Grundbesitzes, Veräußerung oder sonstiger Sicherheiten an Dritte zu verändern. Die Negativerklärung kann anstelle einer Grundschuldeintragung eingesetzt werden.
Nichtabnahmeentschädigungchevron_rightDas Entgelt, welches bei Nichtabnahme eines Darlehens zu zahlen ist, wird als Nichtabnahmeentschädigung bezeichnet. Es dient dem Schadensausgleich, welcher der Bank dadurch entsteht, dass die Geldmittel beschafft und bereitgehalten wurden. Man bezeichnet die Nichtabnahmeentschädigung auch als Vorfälligkeitsentschädigung.
Nießbrauchchevron_rightNießbrauch bezeichnet die Belastung von einer Immobilie zugunsten einer bestimmten Person. Diese ist berechtigt, entsprechende Nutzungen aus der Immobilie zu erhalten. Der Nießbrauch wird in der Abteilung Innovation des Grundbuchs eingetragen. Da durch den Nießbrauch der Käufer von der Nutzung der Immobilie ausgeschlossen wurde, wird die Immobilie in der Regel unverwertbar.
Nominalzinschevron_rightDer Nominalzins ist der Zins, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Berechnet wird dieser Zins auf den Nominalbetrag eines Darlehens. Der Nominalzins ist nicht zu verwechseln mit dem Effektivzins.
Notaranderkostenchevron_rightEin Notaranderkonto ist ein Bankkonto, welches auf den Namen eines Notars eingerichtet wurde. Dieser verwaltet treuhänderisch die Gelder und gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung. So ist es zum Beispiel möglich vom Notaranderkonto eine Darlehenszahlung zu tätigen, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist.
Notarieller Kaufpreischevron_rightAls Notariellen Kaufpreis bezeichnet man den Preis, welcher dem notariell geschlossenen Kaufvertrag zugrunde liegt. Für diesen Kaufpreis ist zum Beispiel für die Grunderwerbssteuer, die steuerliche Abschreibung und die Ermittlung des Beleihungswertes ausschlaggebend.
Rangrücktrittchevron_rightEin Gläubiger, welcher im Grundbuch eingetragen ist, kann durch den notariell beglaubigten Rangrücktritt zugunsten eines bisher nachrangigen Gläubigers, seine Rangstelle verändern.
Rangstellechevron_rightSind im Grundbuch mehrere Belastungen eingetragen, gibt die Rangstelle Auskunft über die Reihenfolge, in welcher Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.
Realkreditchevron_rightDer Realkredit bezeichnet einen langfristigen Kredit, welcher durch eingetragene Grundpfandrechte abgesichert wird. Meist dient dieser Kredit zu Investitionszwecken. Während Realkredite von Banken immer an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden, werden Bausparkassen-Darlehen an zweiter Stelle eingetragen.
Realkreditinstitutchevron_rightRealkreditinstitute gewähren in der Hauptsache mittel- und langfristige Darlehen, welche über Grundpfandrechte gesichert werden. Dies kann in Form von Kommunal- und Hypothekendarlehen geschehen. Zur Refinanzierung werden Kommunalobligationen und Hypothekenpfandbriefe ausgegeben. Realkreditinstitute werden auch Hypothekenbanken genannt und unterstehen ganz besonderen gesetzlichen Regelungen.
Refinanzierungchevron_rightUnter einer Refinanzierung versteht man die Beschaffung von Geldmitteln eines Kreditinstitutes, um selbst Darlehen ausleihen zu können. Das Kreditinstitut gibt dabei Pfandbriefe an die Anleger aus und reicht das Geld an die Darlehensnehmer weiter.
Rentenhypothekchevron_right
Restschuldchevron_rightDie Restschuld bezeichnet den Teil eines Darlehens, welcher bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurde. Anhand des Tilgungsplanes kann die Höhe der jeweiligen Restschuld festgestellt werden.
Restschuldversicherungchevron_rightDer Darlehensnehmer hat die Möglichkeit über eine Restschuldversicherung seine Darlehensraten gegen Krankheit, Unfall oder Tod abzusichern. Im Versicherungsfall wird dann die noch ausstehende Restschuld durch die Versicherungsgesellschaft ausgeglichen. Auch zusätzliche Dienstleistungen, wie zum Beispiel eine Kranken- oder Unfallversicherung werden unter Umständen angeboten. Eine solche Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen eine Grundvoraussetzung um überhaupt ein Darlehen zu gewähren.
Risiko-Lebensversicherungchevron_right
Risikolebensversicherungchevron_rightEine Risikolebensversicherung dient als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen im Todesfall. Durch diese Versicherung wird das Risiko des unerwarteten Ablebens des Darlehensnehmers abgesichert. Eine Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung bei größeren Finanzierungsvorhaben.
Rückauflassungsvormerkungchevron_rightDie Rückauflassungsvormerkung sichert den Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes. Meist kommt diese in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken von Gemeinden und Städten vor. Mit dem Kauf eines solchen Grundstückes sind bestimmte Auflagen verbunden, wie zum Beispiel die Erstellung einer Mindestwohnflächenzahl. Wird eine solche Auflage nicht erfüllt, so hat der frühere Eigentümer ein Anrecht auf Rückübertragung des Eigentums
Rücktritt vom Darlehensvertragchevron_rightErklärung des Darlehensgebers zur Aufhebung eines Kreditvertrages, bei welchem noch nicht ausgezahlt wurde. Gründe für einen solchen Rücktritt vom Darlehensvertrag können zum Beispiel falsche oder nicht bekannte Angaben oder Informationen sein. Meist entsteht durch den Rücktritt eine Kostenersatzforderung
Schufachevron_rightDie Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) beurteilt die Bonität von Kreditnehmern. Diese Informationen werden den Banken auf Anfrage zur Verfügung gestellt und fließen in die Kreditentscheidungen mit ein. Alle Angaben und Informationen der Schufa unterliegen natürlich dem Datenschutzgesetz.
Schuldnertauschchevron_rightWird eine Immobilie verkauft, kann auch die laufende Finanzierung mit verkauft werden. Dann wird der Käufer zum Schuldner des Darlehens. Dieser Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Gläubigers durchgeführt werden. Eine Bonitätsprüfung des neuen Schuldners wird auf jeden Fall durchgeführt. Meist fällt für einen Schuldnertausch eine einmalige Vergütung von 1 % bis 2 % der Restschuldsumme an.
Schuldzinsenabzugchevron_rightIst eine Immobilie vermietet, bekommen Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten. Als Schuldzinsenabzug können diese steuermindernd abgesetzt werden.
Schuldübernahmechevron_rightSind alle Vertragsparteien einverstanden, kann ein neuer Darlehensnehmer in den bestehenden Vertrag eintreten. Dabei werden alle Pflichten und Rechte von diesem übernommen. Diese Schuldübernahme wird notariell beurkundet und ist meist problemlos möglich, wenn der neue Darlehensnehmer über eine entsprechende Bonität verfügt.
Schätzkostenchevron_rightSchätzkosten entstehen durch den Aufwand eines Gutachters, den Wert eine Immobilie zu ermitteln.
Solarstrom erzeugenchevron_rightDie KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt mit dem Programm ‚Solarstrom erzeugen’ den Bau von Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Solarstrom. Dieses Förderprogramm kann natürlich auch über Baufinanzierungspool24 beantragt werden.
Sondereigentumchevron_rightBei Sondereigentum unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten. Zum einen das Wohnungseigentum (Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung) und zum anderen das Teileigentum (Sondereigentum an Räumen, welche nicht zu Wohnzwecken dienen).
Sondernutzungsrechtchevron_rightSondernutzungsrechte werden oft bei Mehrfamilienhäusern vergeben und regeln die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dies betrifft zum Beispiel Kfz-Stellplätze aber auch Teile des Gartens oder des Kellers.
Sparen mit der Anschlussfinanzierungchevron_right
Staatliche Förderungchevron_rightDie frühere staatliche Förderung in Form der Eigenheimzulage wurde 2006 abgeschafft. Heute bieten häufig die Länder zinsgünstige Darlehen für den Wohnungsbau an. Auch Abschreibungen und steuerliche Vergünstigungen fördern den Wohnungsbau. Informationen über aktuelle Möglichkeiten erhält man beim zuständigen Bürgermeisteramt oder bei den Ämtern für Wohnungswesen.Fetter Text
Syndizierungchevron_rightDie Syndizierung bezeichnet die Weitergabe eines Darlehens oder Darlehenteils mit allen dazugehörenden Sicherheiten und Unterbeteiligungen der Kreditinstitute. Damit steuern diese ihr Kreditportfolio. Mit der Syndizierung steht die Entbindung vom Bankgeheimnis in engem Zusammenhang.
Syndizierungsklauselchevron_rightDie Syndizierungsklausel stellt die Liquidität des Kreditportfolios eines Darlehensgebers sicher. Kunden stimmen mit der Unterschrift eines Vertrages der Syndizierung (Ausplatzierung) zu.
Teilauszahlungszuschlagchevron_rightWird ein Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen ausbezahlt, entsteht für das Kreditinstitut ein zusätzlicher Aufwand, der mit dem Teilauszahlungszuschlag dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Die Höhe des Zuschlags kann je nach Bank variieren.
Teileigentumchevron_rightSondereigentum an Räumen, welche nicht zu Wohnzwecken dienen, wird als Teileigentum bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Gartenanteile oder Kellerräume. Teileigentum steht immer in Verbindung mit Mieteigentum an gemeinschaftlichem Eigentum.
Teilungserklärungchevron_rightMit der Teilungserklärung erklärt ein Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Grundstück in einzelne Miteigentumsanteile aufgeteilt wird und damit ein Sondereigentum an gewissen Räumlichkeiten des Gebäudes verbunden sein soll. Die Teilung wird erst wirksam, nachdem eigene Wohnungsgrundbücher angelegt wurden. Erst dann ist es möglich, die einzelnen Mieteigentumsanteile zu belasten. In der Teilungserklärung ist genau aufgeführt, welche Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.
Tilgungchevron_rightUnter Tilgung versteht man die regelmäßigen Zahlungen, welche zur Rückzahlung eines Darlehens dienen. Die Tilgungshöhe ist entscheidend für die Gesamtlaufzeit und die Höhe der Kreditraten
Tilgungsaussetzungchevron_rightDer Darlehensnehmer werden lediglich die anfallenden Zinsbeträge eines Darlehen in Rechung gestellt, nicht die Zahlungen zur Bezahlung des Darlehenbetrages. Eine Tilgungsaussetzung kann vereinbart werden, wenn ein Ersatz für die Tilgung (Tilgungssurrogat) vorgesehen ist. Dies kann zum Beispiel die Abtretung von Ansprüchen aus Bausparverträgen, Investmentfonds, Rentenversicherungen oder kapitalbildenden Lebensversicherungen sein. Diese werden weiterhin bespart und dienen am Ende der Darlehenslaufzeit zur Rückführung des Darlehens.
Tilgungsfreie Jahrechevron_rightGibt es eine Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Kreditinstitut, dass die Tilgung des Darlehens erst nach einer gewissen Zeit nach Darlehensauszahlung beginnt, spricht man von tilgungsfreien Jahren.
Tilgungsplanchevron_rightIm Tilgungsplan wird dargestellt, wie der Verlauf eines Darlehens von der Auszahlung bis zur Rückführung sein wird. Im Tilgungsplan ist festgeschrieben, wie hoch die monatliche Rate und der enthaltene Zins- und Tilgungsanteil ist. Auch die verbleibende Restschuld ist aufgeführt. Ein Tilgungsplan kann sowohl monatlich oder jährlich erstellt werden, aber nur in der Zeit der Zinsbindung kann er genaue Zahlungen darstellen. Nach der Zinsbindungszeit werden gleich bleibende Zinssätze bis zum Laufzeitende angenommen. Wird eine neue Zinsfestschreibung vereinbart, muss ein aktueller Tilgungsplan erstellt werden.
Tilgungssurrogatchevron_rightTilgungssurrogat ist eine andere Bezeichnung für den Tilgungsersatz. Vereinbart wird ein solcher Tilgungssurrogat bei Tilgungsaussetzung. Ersatz für die fehlende Tilgung können zum Beispiel Investmentfonds, Bausparverträge, Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen sein.
Tilgungsverrechnungchevron_rightEs sind die Tilgungsleistungen, welche die Restschuld eines Darlehens stetig reduzieren. Der Zeitpunkt dafür wird als Tilgungsverrechung bezeichnet. Wird zum Beispiel ‚sofortige Tilgungsverrechnung’ vereinbart, wird die Zahlung sofort nach Eingang mit der Restschuld verrechnet.
Treuhandzahlungchevron_rightEin Darlehen kann schon ausgezahlt (valutiert) werden, obwohl noch nicht alle Auflagen, wie zum Beispiel die Grundschuleintragung erfüllt sind, wenn eine Treuhandzahlung geleistet wird. Die Treuhandzahlung wird an vertrauenswürdige Dritte, wie zum Beispiel einen Notar, geleistet und ist an die Bedingungen geknüpft, dass das Geld erst an den endgültigen Empfänger weitergeleitet werden darf, wenn alle Auflagen erfüllt sind.
Variabler Zinschevron_rightAls Variablen Zins bezeichnet man den Nominalzins, der während der gesamten Laufzeit des Darlehens durch den Darlehensgeber geändert werden kann. Zinsen werden also nicht festgeschrieben. Die Anpassung des variablen Zinses ist häufig an einen Index, wie zum Beispiel den EURIBOR, gekoppelt.
Variables Darlehenchevron_rightDer Zinssatz wird bei einem variablen Darlehen alle drei oder sechs Monate an den Zins des Kapitalmarktes angepasst. Das Darlehen kann jedoch zur diesen Terminen ganz oder teilweise getilgt werden.
Verkehrswertchevron_rightDer Verkehrswert bezeichnet den Preis einer Immobilie, welcher zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.
Vermögenswirksame Leistungenchevron_rightNach dem Vermögensbildungsgesetz ist der Arbeitgeber zu Sparleistungen für die Arbeitnehmer verpflichtet. Diese vermögensbildenden Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto überwiesen und durch die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich staatlich gefördert. Der Differenzbetrag zwischen den gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) und dem Höchstbetrag von 40,00 € kann vom Arbeitnehmer gezahlt werden und direkt vom dessen Gehalt abgezogen und auf das Anlagenkonto überwiesen werden.
Volltilger-Darlehenchevron_right
Vorfinanzierungskreditchevron_rightWerden schon vor Zuteilung der Bausparsumme eines Bausparvertrages Gelder für eine Immobilienfinanzierung benötigt, kann ein Vorfinanzierungskredit aufgenommen werden. Dieser wird automatisch bei Zuteilung der Bausparsumme abgelöst. Beim Vorfinanzierungskredit ist, im Gegensatz zu einer Zwischenfinanzierung, das erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht angespart.
Vorfälligkeitsbescheinigungchevron_rightWird ein Darlehen außerplanmäßig zurückgezahlt, entstehen dem Kreditinstitut Verluste, welche mit einem Entgelt, der Vorfälligkeitsentschädigung, dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt werden. So besorgen sich, zum Beispiel für Immobilienfinanzierungen, Kreditinstitute die notwendigen Gelder für die vorgesehene Laufzeit (Refinanzierung). Verluste, die durch die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens für das Kreditinstitut entstehen, werden durch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen.
Vorfälligkeitsschutzchevron_rightDer Vorfälligkeitsschutz stellt sicher, dass im Fall eines Härtefalls oder eines berufsbedingten Umzugs eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich ist. Bezahlt wird ein geringer Einmalbetrag und man kann bei einem eventuellen Immobilienverkauf das Darlehen zurückbezahlen ohne die Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen.
Vorkaufsrechtchevron_rightDas Vorverkaufsrecht sichert dem Begünstigten das Recht, im Falle eines Verkaufs an einen Dritten, die Immobilie zu den zuvor ausgehandelten Vertragsbedingungen erwerben zu können. Eingetragen ist das Vorverkaufsrecht im Grundbuch in der Abt. II. Wird vom Vorverkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, so muss die Zustimmung zum Verkauf erteilt werden.
Wegerechtchevron_rightDas Wegerecht ist das Recht zum Überqueren eines fremden Grundstücks. Möglicherweise wird ein Objekt durch ein eingetragenes Wegerecht im Wert gemindert.
Wertemittlungchevron_rightUm den Verkehrs- oder Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln, muss eine Wertermittlung erfolgen. Dazu kommen verschiedene Verfahren in Betracht. Die Bewertung von Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt meist über das Sachwertverfahren. Dieser Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert (Bodenrichtwert x Grundstücksgröße) und dem Bauwert (m³ umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x Durchschnittspreis je m² Wohnfläche) zusammen. Um den Wert eines Mehrfamilienhauses zu bestimmen, wird der Ertragswert aus der Jahresnettomiete ermittelt. In einem Immobiliengutachten wird meist sowohl der Ertragswert als auch der Sachwert ausgewiesen. Der letztendliche Immobilienwert wird aus dem Mittel beider Ergebnisse berechnet.
Wertschutzbriefchevron_rightWer seine Immobilie aus persönlichen Gründen plötzlich und schnell verkaufen muss, sollte damit rechnen, dass diese nur zu einem sehr viel günstigeren Preis verkauft werden kann als man dafür bezahlt hat. Der Wertschutzbrief kann in solchen Fällen den finanziellen Verlust ein wenig mindern. Auch im Fall von Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit springt der Wertschutzbrief ein.
Wohn-Riester-Darlehenchevron_right
Wohn-Riester-Darlehenchevron_right
Wohneigentumsprogrammchevron_right
Wohnflächechevron_rightDie genaue Angabe und Berechnung der Wohnfläche ist für Bauantrag und Finanzierungsanfragen grundlegend. Die Wohnfläche wird wie folgt berechnet:
100% der Grundflächen von Räumen (Raumhöhe mindestens 2 m)
50% der Grundflächen von Räumen (Raumhöhe zwischen 1 m und 2 man) sowie Räume, die nach allen Seiten geschlossen sind, wie zum Beispiel Wintergärten
max. 50% der Grundfläche von Dachgarten, Loggia und Balkon, wenn dieser zum Wohnraum gehört
Diese Flächen werden nicht dem Wohnraum zugerechnet:
Keller, Waschküchen, Trockenräume und Heizungsräume
unausgebaute Dachböden
Abstellräume, die außerhalb der Wohnung liegen wie zum Beispiel Schuppen und Garagen.
Wohngebäudeversicherungchevron_right
Wohnkreditchevron_right
Wohnraum modernisierenchevron_rightDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt mit dem Programm ‚Wohnraum modernisieren’ günstige Darlehenskonditionen für Baumaßnahmen zur Verfügung, welche den Energieverbrauch einer Immobilie senken. Die Gelder aus diesem Förderprogramm können über Baufinanzierungspool24 beantragt werden.
Wohnraum modernisieren Standardchevron_right
Wohnrechtchevron_rightDas Wohnrecht besagt, dass ein Dritter eine Immobilie uneingeschränkt und unter Ausschluss des Eigentümers nutzen darf. Das Wohnrecht kann sich sowohl auf ganze Gebäude als auch auf Gebäudeteile beziehen. Darüber hinaus ist der Wohnberechtigte befugt, weitere Personen in der Wohnung aufzunehmen. Alle Koten des Unterhalts, wie zum Beispiel Reparaturen, öffentliche Lasten und Steuern sind vom Eigentümer zu tragen.
Wohnungsbauförderungchevron_rightDie Wohnungsbauförderung geschieht zum einen auf Länderebene durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen, zum anderen durch die steuerlichen Vergünstigungen, wie Abschreibungen und die Möglichkeit für Vermieter, Ausgaben abzusetzen. Auch die Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind staatlich bezuschusst. Förderungen sind jedoch meist an bestimmte Bedingungen, wie zum Beispiel Bauvorgaben, Familiengrößen und Einkommensgrenzen gebunden. Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten erhält man bei den Bürgermeisterämtern oder den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen.
Wohnungsbauprämiechevron_rightDer Staat gelohnt Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie. Steuerpflichtige ab 16 Jahre können sich diese unbeschränkt sichern, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Nach sieben Jahren Ansparzeit wird die Prämie bei Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.
Wohnungseigentumchevron_rightZum Wohnungseigentum gehören sowohl der Mieteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum, wie zum Beispiel ein Wohnhausgrundstück, als auch das Sondereigentum, wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)chevron_rightDas Wohneigentumsgesetz (WEG) ist die rechtliche Grundlage für Wohneigentum. In diesem Gesetz ist sowohl das Wohneigentum definiert als auch alle Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern geregelt.
Zinschevron_rightFür die Überlassung von Darlehen ist ein Entgelt an den Darlehensgeber zu entrichten, der Zins. Dieser wird in der Regel als Prozentsatz vom Nominalbetrag der Darlehenssumme angegeben.
Zinsabschlagchevron_rightSeit dem 01.01.1993 werden nach dem Zinsabschlaggesetz grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit 30 % Abschlag versehen. Dieser Abschlag wird vom Zins abgezogen und von den Kreditinstituten direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Erteilt der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag, kann der Zinsabzug vermieden werden. Grundsätzlich sind Bausparguthaben ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im selben Jahr der Kapitalertragsgutschrift eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wurde.
Zinsbindungsfristchevron_rightUnter Zinsbindungsfrist versteht man die Zeitspanne, in welcher der Nominalzins für ein Darlehen fest zwischen Kunde und Kreditinstitut vereinbart wurde. Nach dem die Zeit der Zinsfestschreibung abgelaufen ist, kann der Zinssatz neu verhandelt oder der Darlehensgeber gewechselt werden.
Zusatzsicherheitchevron_rightWerden Beleihungsgrenzen überschritten oder sind Bonitäten nicht ausreichend, kann eine Zusatzsicherheit verlangt werden. Dazu gehören zum Beispiel Bürgschaften, Zusatzobjekte, Verpfändung von Wertpapieren oder Bankguthaben oder Mitverpflichtungen von Verwandten.
Zuteilungchevron_rightHat ein Bausparvertrag das Mindestsparguthaben und die Mindestsparzeit erreicht, kann er zugeteilt, also ausgezahlt werden. Der Vertrag wird nur ausgezahlt, wenn der Bausparer die Zuteilung beantragt.
Zwangsvollstreckungchevron_rightDie Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, um privatrechtliche Ansprüche gegenüber einem Schuldner durchzusetzen.
Zwischenfinanzierungchevron_rightDie Zwischenfinanzierung dient der Deckung eines kurzfristigen Kreditbedarfes zum Beispiel durch unerwartet höhere Baukosten. Abgelöst wird die Zwischenfinanzierung später durch Eigenkapital oder Auszahlung langfristiger Finanzierungsmittel.