Zuteilung
Hat ein Bausparvertrag das Mindestsparguthaben und die Mindestsparzeit erreicht, kann er zugeteilt, also ausgezahlt werden. Der Vertrag wird nur ausgezahlt, wenn der Bausparer die Zuteilung beantragt.
Wir sind gerne für Sie da. Mit individueller und persönlicher Beratung duchgeführt von unseren Spezialisten für Ihre Baufinanzierung nach Wunsch. Wählen Sie einfach eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten und wir melden uns umgehen bei Ihnen.
Hat ein Bausparvertrag das Mindestsparguthaben und die Mindestsparzeit erreicht, kann er zugeteilt, also ausgezahlt werden. Der Vertrag wird nur ausgezahlt, wenn der Bausparer die Zuteilung beantragt.
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