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Baugeld für Senioren – eine komplizierte Angelegenheit

Baugeld für Senioren – eine komplizierte Angelegenheit

Durch die im Mai 2018 eingeführte Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsrichtlinien-Verordnung wurde ein erheblicher Missstand beseitigt, der gerade Senioren den Erwerb einer Immobilie fast unmöglich machte. Doch widmen wir uns diesem Problem vom Beginn.

Und so nahm alles seinen Lauf.

Im März 2016 trat die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Ziel war es, fragliche Kredite vorzubeugen und die Haftung von Banken zu verstärken. Doch wo Licht ist findet sich auch Schatten und es traten gerade für Senioren erhebliche Nachteile auf.

Durch die beschlossenen Änderungen kamen Senioren nur noch unter erschwerten Bedingungen an einen Kredit. Die neu geschaffene Richtlinie sah vor, dass ein Kredit zu Lebzeiten vollkommen getilgt werden muss. Das heißt, wer sich mit 65 Jahren für die Anschaffung eines Eigenheims entschied, musste nach dem Gesetz innerhalb von 15 Jahren schuldenfrei sein. Welche Belastung diese Regelung mit sich führt, war den Verursachern zu dieser Zeit wohl nicht bewusst.

Wir rechnen das einmal durch.

Selbst mit dem aktuellen Niedrigzins kostet ein Darlehen von 100.000 Euro über eine Finanzierungsdauer von 15 Jahren monatlich 620 Euro. Kreditnehmer mit einer geringen Rente können sich diese Summe unmöglich leisten. Zudem muss man einfach sagen, dass diese Summe oftmals nicht ausreicht, um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren. Unter diesen erschlagenden Faktoren darf auch nicht vergessen werden, dass die Immobilie auch noch Unterhalt kostet.

Macht man sich diese Situation bewusst und beachtet, dass niemand mehr als 35 bis 40 Prozent seiner Bezüge in die Tilgung eines Kredits investieren sollte, landen wir bereits bei einem Mindesteinkommen von 1800 Euro.
Diese Situation bewegte die Banken dazu eher auf einen Kredit zu verzichten, als in Zukunft Probleme mit dem Kreditnehmer oder den Erben zu bekommen.

Die ImmoKWPLV – eine erfreuliche Entwicklung.

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber ein neues Regelwerk geschaffen, das diese Problematik klärt. Seit dem 01.05.2018 gilt die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung, kurz ImmoKWPLV. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine längst überfällige Verbesserung für ältere Menschen, die an einem Kredit oder einer Baufinanzierung interessiert sind.

Zusammengefasst legt die ImmoKWPLV fest, dass negative Ereignisse, die während der Vertragslaufzeit auftreten können, nur durch konkrete Anhaltspunkte berücksichtig werden dürfen. Jedoch wurde im Fall von älteren Menschen prinzipiell von einem vorzeitigen Todesfall ausgegangen. Ergänzend wurde beschlossen, dass selbst negative Faktoren unberücksichtigt bleiben, wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und der Immobilienwert oder andere Vermögenswerte hinreichend Gewähr bieten.

Und plötzlich ist alles anders.

Durch die ImmoKWPLV ist es älteren Bauherren nun auch wieder möglich Kreditverträge über 25 Jahre abzuschließen und das mit einer Tilgung von zwei Prozent. Ab dem 10. Jahr sind Sondertilgungen jeder Höhe möglich. Kommt es deutlich vor dem Ablaufen der Zinsbindung doch zum Tod des Eigentümers, können die Erben die Immobilie verwerten lassen oder in den Kredit einsteigen.

Durch die Verordnung kam es zu einer gravierenden Verbesserung, nicht nur für ältere Bauherren. Beispielsweise junge Familien und Personen mit einem befristeten Vertrag profitieren ebenso von dem Ausschluss möglicher negativer Ereignisse. Wir beraten Sie gerne ganzheitlich zu allen möglichen Finanzierungen und Förderungen.

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