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Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Jeder Besitzer einer Immobilie haftet lebenslang und in unbegrenzter Höhe für Schäden, welche durch die Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht verursacht werden. Dies können zum Beispiel Unfälle sein, die durch einen unzureichenden Winterdienst zustande kommen oder durch herabfallende Äste oder Dachziegel. Ein solcher Unfall kann, vor allem wenn es sich um Personenschäden handelt, zu einer hohen Schadensersatzforderung führen.

Versicherungsangebote unseres Partners

Die Leistungen

  • Sofortiger Versicherungsschutz ab Antragseingangs
  • Bis zu 10% Laufzeit-Rabatt
  • Schadensregulierung schnell und einfach, innerhalb von 24 Stunden
  • Schadensersatzleistungen innerhalb von 7 Tagen, sonst 50 € extra

Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer besonders wichtig

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Verantwortung jedes Haus- und Grundbesitzers für die Verkehrssicherheit seiner Immobilien festgeschrieben. Gleichzeitig ist die Haftung für entstandene Schäden gesetzlich geregelt

“Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder eines Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Erhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, sofern der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.” § 836 BGB

Dieser Paragraph kann weit reichende finanzielle und persönliche Folgen haben. Denn die Haftung ist ausdrücklich in unbegrenzter Höhe und lebenslang festgeschrieben. Dabei schließt die Haftung das derzeitige, aber auch das zukünftige Vermögen mit ein. Vor allem wenn Personen ernsthaft und mit Folgeschäden verletzt werden, kann eine solche Schadensersatzforderung schnell zu einer existenzbedrohlichen Situation führen. Eine Absicherung gegen solche Schadensersatzforderungen ist deshalb unbedingt notwendig für alle Haus- und Grundstückbesitzer.

Sicherheit durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer kommt für berechtigte Schadensersatzforderungen auf. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. Entsteht ein Sachschaden wird die Wiederbeschaffung, Reparatur oder der Nutzungsausfall bezahlt. Entsteht ein Personenschaden, werden Schmerzensgeld, Behandlungskosten und ggf. eine lebenslange Rente von der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer übernommen.

Beispiele:

  • Nicht selten sind Hauseingänge nur unzureichend ausgeleuchtet. Ein Besucher stolpert aufgrund der schlechten Beleuchtungsverhältnisse über eine Treppenstufe und verletzt sich an der Schulter. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht kommt für die Kosten der Behandlung und ggf. den Verdienstausfall auf.
  • Ein Passant rutscht wegen Glatteis oder Laub auf dem nicht gereinigten Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich dabei. Auch hier kommt die Versicherung für den Schaden auf.
  • Ein parkendes Auto wird durch einen herunterfallenden Dachziegel beschädigt. Der entstandene Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung ausgeglichen.

Der Versicherungsschutz gilt für:

  • Eigentümer von privat genutzten Mitobjekten. Eingeschlossen sind Häuser, Garagen, eigengenutzte Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke.
  • Eigentümergemeinschaften, unabhängig davon, ob die Wohnungen eigengenutzt oder privat vermietet sind.
  • In der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer sind zahlreiche allgemeine Risiken eingeschlossen. Spezielle Risiken sollten über eine separate Haftpflichtversicherung abgesichert werden

Nicht versichert sind:

  • Gewerblich genutzte Objekte
  • Unbebaute Grundstücke, mit einer Fläche von mehr als 2.000 qm

Kündigung bereits bestehender Verträge

In der Regel kann eine bereits bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mit der frist von drei Monaten zu Vertragsablauf gekündigt werden. Hat ein Versicherungsvertrag eine längere Dauer als drei Jahre, kann ab dem 3. Jahr jährlich, ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Erhöhen sich die Versicherungsbeiträge ist ein Wechsel, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, möglich.

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