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Hausratsversicherung

Hausratsversicherung

Rund um die Immobilie spielt das Thema Sicherheit eine große Rolle. Dies gilt auch ganz besonders für den Hausrat. Um sich gegen Einbruch- oder Vandalismusschäden zu schützen ist es wichtig eine leistungsfähige Hausratversicherung abzuschließen.

Beispiel einer Hausratversicherung unseres Partners

Die Leistungen

  • Versicherungsschutz ab Antragseingang
  • Abschluss ohne aufwändige Ermittlung der Sachwerte
  • Schadensregulierung: schnell und einfach
  • Schadensersatzzahlung innerhalb von sieben Tagen
  • Unterversicherung ausgeschlossen
  • Bis zu 10% Laufzeit-Rabatt

In welchen Fällen entschädigt die Hausratsversicherung?

Wenn in Ihr Haus oder in Ihre Wohnung eingebrochen wird und dabei Teile des Hausrats beschädigt oder gestohlen wurden, sind Sie durch die Hausratversicherung abgesichert. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn in Ihre Garage, welche in einem Umkreis von maximal 500 m liegt, eingebrochen wurde. Auch Wertsachen (zum Beispiel Schmuck) können bis zu einem festgelegten Höchstbetrag mitversichert werden

Schäden durch Sturm, Blitz, oder Hagel:

Auch ein Unwetter kann Schäden am Hausrat anrichten, zum Beispiel durch einen Blitzschlag oder einen umgestürzten Baum. Auch in einem solchen Fall tritt die Hausratversicherung für den Schaden ein.

Schäden durch Brand oder Explosion:

Ein Feuer oder eine Explosion ist unter Umständen durch ein defektes Elektrogerät schnell verursacht. Ein Wohnungsbrand zerstört den gesamten Hausrat binnen kurzer Zeit. Die Hausratversicherung wird für die entstandenen Schäden aufkommen.

Schäden durch Leitungswasser:

Wasser kann eine ungeahnte zerstörerische Macht entfalten, zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder eine defekte Waschmaschinenzuleitung. Alle entstandenen Schäden werden durch die Hausratversicherung ersetzt.

Schäden durch anprallende Fahrzeuge:

Dies gehört mit Sicherheit nicht zu den häufigsten Schäden. Doch wenn der Fall eintritt, dass ein fremdes Kraftfahrzeug oder Teile einer ungesicherten Ladung am Hausrat Schäden verursachen, sind diese in der Hausratversicherung mit inbegriffen.

Schäden durch Implosionen und Verpuffungen:

Viele Elektrogeräte bergen ein unsichtbares Risiko in sich, so kann zum Beispiel die Bildröhre Ihres Fernsehers implodiert und Ihren Hausrat beschädigen. Auch in diesem Fall können Sie von der Hausratversicherung Leistungen erwarten.

Das ist nicht versichert:

  • Alle Motorfahrzeuge, wie zum Beispiel Autos, Motorräder oder Mopeds, werden nicht zum Hausrat gerechnet und sind deshalb nicht mitversichert.
  • Eigentumsgegenstände von Untermietern sind in der Hausratversicherung nicht mit inbegriffen
  • Alle Gegenstände, welche sich in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen befinden, unterliegen ebenfalls nicht dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung.
  • Auch fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel Einbauküchen, Heizkörper oder Badewannen werden nicht dem privaten Hausrat zugerechnet und sind deshalb nicht versichert.

Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten

Eine Hausratversicherung macht nur Sinn, wenn auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme geachtet wird. Von dieser Versicherungssumme ist die Versicherungsprämie abhängig. Aber auch der Wohnort und der Versicherungsanbieter spielen bei der Höhe der Prämie eine entscheidende Rolle. Um die Höhe der Versicherungssumme zu ermitteln gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1) Konkrete Ermittlung des Wertes des Hausrats:

Hier wird der ganz konkrete Wert des gesamten Hausrats ermittelt und diese Summe letztendlich versichert. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass wenn sich der Wert des Hausrates erhöht, zum Beispiel durch Neuanschaffungen, muss auch die Versicherungssumme angehoben werden. Auf keinen Fall sollte man die Versicherungssumme niedriger als den Wiederbeschaffungswert des Hausrates ansetzen, in einem solchen Fall droht eine Unterversicherung. Im Schadensfall bekommt man die Schäden dann nur teilweise ersetzt.

2) Pauschale Versicherung:

Hier wird der Wert des Hausrats pauschal festgesetzt und zwar im Bezug auf die Quadratmeterzahl der Wohnfläche. Angesetzt werden dabei 650 € pro Quadratmeter. Diese Summe entspricht dem durchschnittlichen Wert des Hausrats pro Quadratmeter. Bei dieser Form der Wertermittlung kann es nicht zu einer Unterversicherung kommen. Im Schadensfall werden alle Schäden in tatsächlicher Höhe ersetzt, maximal jedoch nur bis zu Höhe der Versicherungssumme.

Kosten für die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung abzuschließen ist ein relativ geringer finanzieller Aufwand, der sich im Schadensfall aber durchaus rechnen kann.

Beispiel*:

Wohnfläche: 80 m²
Wohngebiet: wenig einbruchgefährdet
Jahresprämie: ca. 40,00 €

Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung sollte man jedoch die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter gründlich prüfen, denn hier gibt es teilweise große Preisunterschiede.

Kann ich einen bereits bestehenden Vertrag kündigen?

Natürlich kann auch eine bestehende Hausratsversicherung gekündigt werden. Dies ist in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf möglich . Hat eine Versicherungsvertrag eine Dauer von mehr als drei Jahren, kann ab dem 3. Jahr jährlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wenn Ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden, ist ein sofortiger Wechsel möglich. In diesem Fall muss man innerhalb von einem Monat kündigen.

*Wohnung in Nürnberg (Tarifzone 1), 80 m², Basis-Schutz, 250 € Selbstbeteiligung, Vertragslaufzeit 10 Jahre

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