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Makler für Immobiliensuche

Makler für Immobiliensuche

Wer nicht die Zeit für eine aufwändige Immobiliensuche hat, kann einen Makler einschalten. Er wird helfen das passende Haus oder Grundstück oder eine geeignete Wohnung zu finden.
Die Wahl des Maklers sollte mit aller Sorgfalt geschehen. Fragen Sie Freunde und Bekannte, unter Umständen kann Ihnen auch Ihr Rechtsanwalt oder Steuerberater einen seriösen, zuverlässigen Makler nennen. Auch im Internet finden Sie zahlreiche Makler, die mit Bewertungen anderer Kunden versehen sind.
Für den Maklervertrag ist die Schriftform nicht vorgeschrieben. Man sollte dennoch auf einen schriftlichen Vertrag bestehen und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Erteilen Sie einem Makler keinen Alleinauftrag.
Häufig geschieht dies aus Versehen, also lesen Sie das Kleingedruckte. Ein Alleinauftrag bedeutet, dass Sie an diesen einen Makler gebunden sind und Ihr Handlungsspielraum extrem eingeschränkt wird.

  • Objektdaten, wie zum Beispiel gewünschte Größe, Zimmeranzahl, ggf. Sonderausstattungen
  • Laufzeit
  • Fälligkeit und Höhe der Provision
  • Vereinbarter Tätigkeitsumfang des Maklers

Provision für den Makler

Die Provision für den Makler wird im Regelfall vom Käufer bezahlt. Es können vertraglich jedoch auch andere Regelungen festgeschrieben werden. Zum Beispiel ist es auch möglich, dass der Verkäufer die Maklergebühren übernimmt. In vielen Fällen ist ein Makler für Käufer und Verkäufer gleichzeitig tätig. Dann begleichen auch Käufer und Verkäufer gemeinsam die Provisionszahlungen. Achten Sie darauf, dass die Höhe und der Auszahlungsmodus der Provision im Vertrag schriftlich festgehalten sind. Als Richtwert für die Höhe der Provision kann man zwischen 3,0 % und 6,6 % zzgl. der gesetzlichen MwSt. annehmen.
Sobald der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, hat der Makler seine Dienstleistung abgeschlossen. Die Provision ist dann nach Abschluss des notariellen Vertrages fällig.

Der Makler hat seine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wurde – und dieser Vertrag durch die Bemühungen des Maklers zustande gekommen ist. Daher wird die Provision normalerweise nach Abschluss des notariellen Vertrags gezahlt.

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