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BaufiSchutz

Baufischutz

Die Zeiten sind, was den Arbeitsmarkt und die Sicherheit der eigenen Stelle angeht, in den letzten Jahren sehr viel unsicherer geworden. So entscheiden sich heute, laut aktuellen Meinungsumfragen, zahlreiche Menschen gegen den Erwerb einer Immobilie, weil sie den Verlust des Arbeitsplatzes und damit eine unerwartete finanzielle Versorgungslücke befürchten. Diese Angst ist verständlich. Sie sollten jedoch wissen, dass es möglich ist das Risiko der Zahlungsunfähigkeit durch Erwerbslosigkeit ausreichend abzusichern. Wir empfehlen hierzu den BaufiSchutz.

Das sollten Sie wissen:

Ein BaufiSchutz kann nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Baufinanzierung vereinbart werden. Sprechen Sie einfach Ihren Finanzierungsberater auf dieses wichtige Thema an. Er wird Sie kompetent über die Möglichkeiten, Kosten und Leistungen informieren.

Wie groß könnte Ihre Versorgungslücke im Falle von Arbeitslosigkeit sein?

Arbeitslosigkeit ist heute ein Thema, was jeden von uns jederzeit betreffen kann. Gerade wenn eine Baufinanzierung in Planung ist, sollte man diesen ‚Fall der Fälle’ schon von Anfang an bedenken und berücksichtigen. Auch wenn der Gedanke an eine drohende Erwerbslosigkeit vielleicht sehr unangenehm ist, sollten Sie darüber Bescheid wissen, wie groß Ihre Versorgungslücke bei einer unerwarteten Erwerbslosigkeit sein könnte.

Arbeitnehmer:

Das Arbeitslosengeld von Arbeitnehmern beträgt in der Regel 67 % des letzten Nettogehaltes, jedoch höchsten 481,00 € pro Woche (Lohnsteuerklasse III, mind. 1 Kind).

Beispiel:
Bruttoverdienst: 4.000,00 €
Nettoverdienst: ca. 2.500,00 €
Anspruch Arbeitslosengeld: ca. 1.675,00 €


Die Differenz zwischen Nettoverdienst und Arbeitslosengeld beträgt also mehr als 800,00 €, was für die meisten Menschen einen starken Einbruch bedeutet. Sollten Sie besser verdienen, als oben aufgeführt, kann der Einbruch beim Erhalt von Arbeitslosengeld sogar noch größer sein.

Beispiel:
Bruttoverdienst: 10.000,00 €
Nettoverdienst ca. 5.600,00 €
Anspruch Arbeitslosengeld: ca. 2.061,00 €


Hier würden über 3.000,00 € fehlen, was einen empfindlichen Einbruch in Einkommen und Lebensqualität bedeutet.

Wenn Sie mehr wissen möchten, über Ihren möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder weiterführende Informationen haben möchten, hilft Ihnen die Bundesagentur für Arbeit gerne weiter.

Selbständige und Freiberufler:

Selbständige und Freiberufler haben die Möglichkeit freiwillig in die Arbeitslosenkasse einzuzahlen. Doch häufig ist dafür einfach das Geld nicht übrig und so sind viele Selbständige (Freiberufler) ganz ohne Absicherung gegen unerwartete Erwerbslosigkeit. Dies kann zum Beispiel nach einer Geschäftsaufgabe einer finanziellen Katastrophe gleichkommen.

Was beinhaltet der BaufiSchutz?

Der BaufiSchutz sichert die Darlehensraten, im Fall von Erwerbslosigkeit ab. Sollte diese eintreten, zahlt die Versicherung den abgesicherten Betrag monatlich aus. Dieser kann dann zur Zahlung der Darlehensraten verwendet werden.

Aber der BaufiSchutz kann noch mehr: So sichert er auch den Fall der Arbeitsunfähigkeit ab. Dies ist der Fall, wenn Sie aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig werden. Auch dann erhalten Sie monatlich die abgesicherten Beträge und können diese zur Zahlung der Darlehensraten verwenden.

Generell beträgt die Versicherungsdauer fünf Jahre und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht innerhalb von drei Monaten zum Ablauftermin gekündigt wird.

Für wen macht der BaufiSchutz Sinn?

Diese Form der Absicherung macht für jeden Sinn, dessen verfügbares Vermögen nach dem Immobilienkauf nicht ausreicht, um die Versorgungslücke durch Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, mittelfristig abzusichern.

Beispiel:
Lebenshaltungskosten und Darlehensrate: 2.500,00 €
Anspruch auf Arbeitslosengeld pro Monat: 1.500,00 €
Benötigtes, kurzfristig verfügbares Vermögen: 10.000,00 €


Falls Sie nicht mindestens über 10.000,00 € Geldvermögen verfügen, sollten Sie auf jeden Fall einen entsprechenden BaufiSchutz abschließen.

Oben genanntes Beispiel gilt für Arbeitnehmer. Für Selbständige sollte der Betrag des kurzfristig verfügbaren Geldvermögens deutlich höher liegen, da sie häufig überhaupt keine Ansprüche auf gesetzliche Leistungen aus der Sozialversicherung haben. Um das finanzielle Risiko einer Arbeitslosigkeit selbst puffern zu können, sollte ein verfügbares Geldvermögen von mindestens 25.000,00 € vorliegen.

Der Bau oder Kauf einer Immobilie benötigt in den meisten Fällen den Großteil aller verfügbaren Vermögensmittel. Die Bereitstellung eines liquiden Geldvermögens zur Absicherung von Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ist deshalb in vielen Fällen überhaupt nicht möglich. Der BaufiSchutz ist deshalb ein wichtiger Baustein zur Darlehensabsicherung.

Alle Arbeitnehmer (Voll- und Teilzeit), Freiberufler und Selbständige können den BaufiSchutz in Anspruch nehmen. Der Versicherungsnehmer muss jedoch volljährig sein und darf das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Was kostet der BaufiSchutz?

Natürlich ist der BaufiSchutz mit Kosten verbunden. Diese sind jedoch sehr gering und so ist der BaufiSchutz eine durchaus lohnenswerte Investition.

Beispiel:
Darlehensbetrag: 150.000,00 €
Monatliche Rate:
(Sollzinssatz 5 % p. a., jährliche Tilgung 1 %) 750,00 €
BaufiSchutz für 2/3 der monatlichen Rate: 25,00 € pro Monat


Dabei passt sich der BaufiSchutz ganz einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen an. Sie können Ihre Darlehensraten gestaffelt absichern, wobei die Höhe der Absicherung die monatliche Darlehensrate nicht überschreiten darf.

Zur besseren Übersicht haben wir die jeweiligen Beitragssätze pro Monat in folgender Tabelle zusammengestellt:

Über das Thema BaufiSchutz sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Finanzierungsberater sprechen. Er wird Sie, ausgehend von Ihrer Finanzierungsanfrage, gut informieren und beraten.

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