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Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis ist Teil der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie über die ‚Gesamteffizienz von Gebäuden’. Eingeführt wurde er zusammen mit der Energiesparverordnung (EnEV 2009).

Welches Ziel hat der Energieausweis?

Im Energieausweis eines Gebäudes sind alle Informationen festgehalten, welche über den derzeitige Energieverbrauch Auskunft geben. Gleichzeitig erhalten die Eigentümer eine kurze Empfehlung, wie die Immobilie modernisiert oder saniert werden könnte, um mehr Energie einzusparen. Der Energieausweis versetzt Käufer und Mieter in die Lage verschiedene Immobilien hinsichtlich ihres Energieverbrauches zu vergleichen. Der Energiepass ist zehn Jahre gültig.

Ab wann ist der Energieausweis verpflichtend?

In allen EU-Ländern wurde der Energieausweise seit dem 01.07.2008 schrittweise eingeführt. Jeder Bauherr und jeder Eigentümer, der sein Gebäude verändern, erweitern, neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte muss einen Energieausweis für die Immobilie vorlegen können.

Dabei gelten folgende Stichtage:

alle Wohngebäude, bis Baujahr 1965: Ausweispflicht ab 01.07.2008
alle weiteren Wohngebäude: Ausweispflicht ab 01.01.2009
alle Nicht-Wohngebäude: Ausweispflicht ab 01.07.2009

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