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Plötzlich bankrott – Wenn der Bauträger pleitegeht

Plötzlich bankrott – Wenn der Bauträger pleitegeht

Oft geht mit dem Erwerb des Eigenheims für viele Bauherren ein Lebenstraum in Erfüllung. Doch dass das Projekt „eigene 4 Wände“ auch schnell zum Albtraum werden kann, mussten bereits einige Häuslebauer erfahren. Dazu muss die Baufirma Insolvenz anmelden, und der Ernstfall ist eingetroffen. Es ist unvorhersehbar und kommt immer wieder vor, dass Bauträger unerwartet pleitegehen. Das gilt es zu vermeiden! Aber wie?! Als Bauherr ist es zunächst wichtig, die Tatsache im Hinterkopf zu behalten, dass jederzeit eine Katastrophe eintreten kann, die immens viel Zeit und Geld rauben. Deshalb sollte man nicht erst, wenn es zu spät ist, über die Rechte informiert werden. Sinnvoll ist es, bereits im Vorfeld eine intensive Prüfung des Bauträgers vorzunehmen und nicht erst nach Auftragsvergabe diesen unter die Lupe zu nehmen. Wir von Baufinanzierungspool24 beraten Sie umfänglich zu allen Themen der Baufinanzierung, sodass Sie mit gutem Gewissen das Bauprojekt antreten können.

Wenn der Ernstfall eintritt

Sollte es doch soweit kommen und die Insolvenz ist nicht mehr abzuwenden, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren! Zuallererst geht es um Schadensbegrenzung, da bereits bezahlte Arbeiten des Öfteren nicht mehr ausgeführt werden. Stattdessen werden diese oftmals für Unsummen an Geld von anderen Firmen übernommen. Deshalb ist es unerlässlich, den aktuellen Baufortschritt zu klären. Sachverständige helfen, den derzeitigen Baubestand genaustens zu dokumentieren und stellen fest, welche Bauabschnitte allemal fertig sind, welche Arbeiten noch ausstehen und welchen Wert das unfertige Eigenheim zu diesem Zeitpunkt hat. Gleichzeitig sollten alle fortlaufenden Zahlungen an den Bauträger gestoppt werden. Ob schließlich der bestehende Vertrag weiterhin erfüllt werden muss oder ein neuer unterzeichnet wird, entscheidet sich in einem Gespräch mit dem Insolvenzverwalter. Gegebenenfalls muss ein anderes Unternehmen den Bau vollenden. Im besten Fall wird der bestehende Vertrag vom Bauträger noch erfüllt, auch wenn das einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Deshalb ist es aber wichtig, sich nicht unmittelbar und händeringend nach einem neuen Handwerker umzuschauen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Bauherr am Ende doppelt zahlen muss.

Gefahr frühzeitig abwenden

Wie kann ich die Gefahr ausschließen, dass der Bauträger insolvent geht? Ganz einfach: Informieren Sie sich so früh wie möglich über das Unternehmen. Investieren Sie sicherheitshalber eine Gebühr, um einen Einblick in die Schufa zu erhalten, und informieren Sie sich zusätzlich über die Bonität des Bauträger. Es ist ratsam, einen zu wählen, der aus der Region stammt und idealerweise über eine Baufertigstellungsversicherung oder eine Fertigstellungsbürgschaft verfügt. Ebenfalls die Prüfung vonseiten eines Fachanwalts vor der Vertragsunterzeichnung bringt extra Sicherheit. Ferner empfehlen wir eine Zahlung ausschließlich nach den jeweiligen Baufortschritten. So können eventuelle Verluste so gut es geht niedrig gehalten werden. Soll das Projekt „eigene 4 Wände“ schließlich umgesetzt werden, ist eine Auseinandersetzung mit der Finanzierung unerlässlich. Hierfür stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung und finden mit Ihnen zusammen Ihre passende Baufinanzierung zu den günstigsten Konditionen. Somit können Sie sich um die Ausgestaltung Ihres Hauses kümmern und haben einen zuverlässigen Partner für die Baufinanzierung an Ihrer Seite. Genießen Sie Ihr Bauprojekt und profitieren Sie von unserer umfangreichen persönlichen Beratung.

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