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Risiko-Lebensversicherung

Risiko-Lebensversicherung

Der Tod des Hauptverdieners stellt nicht nur einen großen persönlichen Verlust dar, sondern kann im Rahmen einer Immobilienfinanzierung auch zu fast unschaffbaren finanziellen Belastungen führen. Ein Abschluss einer Risikolebensversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

Versicherungsangebote unseres Partners
Die Leistungen

  • Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragseingang
  • Individuelle Abstimmung auf Ihren Absicherungsbedarf
  • Niedrige Beiträge durch sofortige Gewinnbeteiligung
  • Dauerhaft niedrige Beiträge durch Direktvertrieb
  • Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema ‚Risiko-Lebensversicherung’ zusammengestellt:

Wie funktioniert eine Risiko-Lebensversicherung?

Eine Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme. Je nach Produkt kann diese bis zu 5.000.000,00 € hoch sein. Begünstigte sind im Normalfall die Hinterbliebenen. Stirbt der Versicherungsnehmer während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht, wird am Ende auch kein Geld ausgezahlt. Dies ist der größte Unterschied von der Risiko-Lebensversicherung zur Kapital-Lebensversicherung, welche Todesfallschutz und Kapitalaufbau miteinander kombiniert. Da bei einer Risiko-Lebensversicherung kein Kapital aufgebaut wird, sind die Beiträge deutlich geringer als für eine Kapital-Lebensversicherung.

Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?

Bei einer Risiko-Lebensversicherung gibt es nur zwei Ausnahmen von Todesfällen, die nicht versichert sind.

Selbstmord

Tod durch Selbstmord ist innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsabschluss vom vollen Versicherungsschutz ausgenommen. Wenn Zahlungen aufgrund finanzieller Engpässe zeitweilig reduziert wurden, gelten die drei Jahre ebenso als Frist nach Wiederaufnahme der vollen Beitragszahlungen.

Sollte ein Selbstmord jedoch aufgrund krankhafter, geistiger Störungen begangen worden sein, der Versicherungsnehmer also nicht mehr selbstverantwortlich handlungs- und entscheidungsfähig sein, besteht trotzdem voller Versicherungsschutz.

Todesfall im Krieg

Auch ein Todesfall durch kriegerische Auseinandersetzungen oder innere Unruhen unterliegt nur einem eingeschränkten Versicherungsschutz. Todesfälle durch terroristische Anschläge sind dagegen im Regelfall versichert.

Verschiedene Arten von Risiko-Lebensversicherungen

Man unterscheidet generell drei verschiedene Arten von Risiko-Lebensversicherungen:

Klassische Risiko-Lebensversicherung

Dies ist die häufigste Variante einer Risiko-Lebensversicherung. In der Regel ist hier eine Person versichert, im Falle des Ablebens wird die Versicherungssumme an den oder die Begünstigten ausgezahlt.

Verbundene Risiko-Lebensversicherung

Ehepartner möchten sich häufig gerne gegenseitig absichern. Hier ist eine verbundene Risiko-Lebensversicherung sinnvoll. Versichert sind dabei beide Partner. Falls eine Person stirbt leistet die Versicherung. Die Verbundene Risiko-Lebensversicherung ist meist etwas günstiger als die klassische Variante. Dafür wird die Versicherungssumme aber nur einmal ausbezahlt.

Fallende Risiko-Lebensversicherung

Bei der fallenden Risiko-Lebensversicherung verringert sich die Auszahlungssumme bei Todesfall jedes Jahr um einen vereinbarten Betrag.
Beispiel:
Versicherungssumme: 100.000,00 €
Vertragslaufzeit: 10 Jahre
Verringerung der Versicherungssumme jährlich: 10.000,00 €

Die Variante der fallenden Risiko-Lebensversicherung wird vor allem zur Absicherung eines Darlehens eingesetzt. Hier ist die fallende Versicherungssumme durchaus sinnvoll, denn auch die Restschuld des Darlehens fällt durch die Tilgungsraten jährlich. Deshalb sollte man die Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit der fallenden Risiko-Lebensversicherung so wählen, dass sie der anfänglichen Nettodarlehenssumme und der geplanten Laufzeit des Darlehens entspricht.

Versicherungsleistungen

Versicherungsgesellschaften kalkulieren immer eine gewisse finanzielle Reserve, denn die Anzahl der Todesfälle ist nicht vorhersehbar. Gibt es weniger Todesfälle als angenommen, geben die Anbieter erzielte Überschüsse an ihre Kunden weiter. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Überschussverrechnung, zwischen welchen Versicherungsnehmer wählen können.

1. Todesfallbonus

Beim Todesfallbonus bleiben die Beiträge konstant. Steigen die Überschüsse der Versicherung, steigt die Versicherungssumme und so die Höhe der Auszahlung an Hinterbliebene. Sinken die Überschüsse, sinkt auch die Versicherungssumme welche ausbezahlt wird. Dies ist eine Unsicherheit, die sich durchaus als Nachteil auswirken kann, wenn Hinterbliebene zum Beispiel ein bestehendes Darlehen zurückzahlen müssen oder andere regelmäßige Kosten tragen müssen.

2. Beitragsverrechnung

Wir von Baufinanzierungspool24 empfehlen von daher die so genannte Beitragsverrechnung. Hier bleibt die Versicherungssumme während der gesamten Vertragslaufzeit konstant. Steigen die Überschüsse, müssen geringere Beiträge gezahlt werden. Sinken die Überschüsse, erhöhen sich die Beiträge. So bietet eine Risiko-Lebensversicherung mit Beitragsverrechnung kalkulierbare und berechenbare Sicherheit, da man immer genau weiß, wie hoch der Betrag für die Hinterbliebenen im Todesfall sein wird. Dabei unterliegt diese Erhöhung einer Obergrenze, welche im Versicherungsschein fest geschrieben ist. Wer sich für eine Risiko-Lebensversicherung mit einem Todesfallbonus entscheidet, sollte dies nur tun, wenn die Versicherung die Möglichkeit bietet bei sinkenden Überschüssen, also sinkender Versicherungssumme, durch eine Aufstockung des Beitrags wieder auf das ursprüngliche Niveau zu kommen.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Eine Risiko-Lebensversicherung gehört zu den einfacheren und vor allem überschaubaren Versicherungsverträgen. Auf diese Punkte sollten Sie vor Abschluss dennoch achten

Ärztliche Untersuchung

Unter Umständen besteht die Versicherung auf eine ärztliche Untersuchung des Versicherungsnehmers. Dies gilt zum Beispiel bei höheren Versicherungssummen (ca. ab. 200.000,00 €) oder älteren Versicherungsnehmern. Schon im Vorfeld sollten Sie sich darüber informieren, ob für Ihren Vertragsschluss eine ärztliche Untersuchung notwendig ist oder nicht. Die Kosten für die ärztliche Untersuchung sollten von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden.

Nachversicherungsgarantie

Wichtig ist ein Vertrag, der sich auch im Nachhinein an veränderte Lebenssituationen anpassen lässt. Dies wird durch die so genannte Nachversicherungsgarantie gewährleistet. Wird zum Beispiel ein weiteres Kind geboren, kann durch die Nachversicherungsgarantie die Versicherungssumme erhöht werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird.

Ehrliche Beantwortung von Gesundheitsfragen

Absolut wichtig ist die sorgfältige und ehrliche Beantwortung aller Fragen zum Versicherungsnehmer im Antrag. Diese betreffen sowohl den Gesundheitszustand, als auch berufliche Risiken und Hobbys. Die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung dieser Fragen ist die Grundlage für den Leistungsanspruch im Versicherungsfall.

Nichtraucher oder Raucher?

Beim Versicherungsantrag wird in der Regel auch nach ‚Raucher oder Nichtraucher’ gefragt. Nichtraucher genießen bei den meisten Versicherungsgesellschaften einen günstigeren Tarif als Raucher. Auch hier ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Frage sehr wichtig. Als Nichtraucher zählen alle, die mindestens seit einem Jahr werde Pfeife, Zigarre noch Zigarette geraucht haben. Wird ein Nichtraucher im Laufe der Zeit rückfällig, ist er verpflichtet dies der Versicherung zu melden und muss so ggf. höhere Beiträge in Kauf nehmen. Wird die ‚Raucherfrage’ nicht wahrheitsgemäß beantwortet kann die Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall die Leistungen mindern. Möglicherweise führt dies zu einer Unterversorgung der Hinterbliebenen.

Kosten der Risiko-Lebensversicherung

Was die Risikolebensversicherung letztendlich kostet hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

  • Alter des Versicherungsnehmers (je höher das Alter, desto höher die Beiträge)
  • Geschlecht des Versicherungsnehmers (Männer zahlen meist, aufgrund der geringeren Lebenserwartung, mehr Beitrag als Frauen)
  • Versicherungssumme (je höher die Versicherungssumme, desto höher die Beiträge)
  • Vertragslaufzeit (je länger die Vertragslaufzeit, desto höher die Beiträge)
  • Hobbys (je risikoreicher die angegebenen Hobbys, desto höher die Beiträge)
  • Raucher oder Nichtraucher (Raucher haben die höheren Beiträge)
  • Gesundheitszustand der zu versichernden Person

Tipp:

Wer noch zusätzlich sparen möchte entscheidet sich am besten für eine jährliche Zahlungsweise. Viele Versicherungsgesellschaften vergüten den geringeren Buchungsaufwand durch lohnenswerte Rabatte.

Bestehende Risiko-Lebensversicherung kündigen?

Jede Risiko-Lebensversicherung ist zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Dabei ist darauf zu achten, dass das Versicherungsjahr nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr identisch sein muss. Im Versicherungsvertrag ist das Anfangsdatum festgeschrieben.

Werden die Versicherungsbeiträge unterjähriger gezahlt, kann die Versicherung mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt gekündigt werden

Bei der Risiko-Lebensversicherung kann jedoch auch eine Beitragsfreistellung eine echte Alternative zur Kündigung sein. Bei einer Beitragsfreistellung wird die Zahlung der Beiträge komplett ausgesetzt. Die Versicherungssumme wird dadurch neu kalkuliert und verringert sich dadurch, aber eine gewisse Grundversorgung bleibt erhalten. Während der Zeit der Beitragsfreistellung fallen für den Versicherungsnehmer keine weiteren Kosten an.

Eine Beitragsfreistellung macht zum Beispiel Sinn, wenn man innerhalb der Vertragslaufzeit arbeitsunfähig wird und der Zahlungsverpflichtung der Beiträge nicht mehr nachkommen kann. Achtung: Die Zahlungspflicht endet nicht automatisch durch Arbeitslosigkeit, sondern muss vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Sobald sich die finanzielle Situation verbessert können die Zahlungen jedoch weiter geleistet.

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