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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

In einer eigenen Immobilie steckt viel Zeit, Kapital und nicht zuletzt stellt sie eine Form der Altersversicherung dar. Umso wichtiger ist es, dies alles so gut es geht abzusichern. Die Wohngebäudeversicherung ist deshalb unverzichtbar, sie schützt zum Beispiel gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser oder Hagel.

Versicherungsangebote unseres Partners

Die Leistungen

  • Versicherungsschutz ab Antragseingang
  • Bis zu 10% Laufzeit-Rabatt
  • 34% Neubau-Rabatt für 4 Jahre nach Bezugsfertigkeit
  • Feuer-Rohbauversicherung, beitragsfrei
  • Schadenregulierung schnell und einfach innerhalb von 24 Stunden
  • Schadensersatzleistungen innerhalb von 7 Tagen, sonst 50 € extra

Für wen macht eine Wohngebäudeversicherung Sinn?

Jeder Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Bei den meisten Kreditinstituten ist der Nachweis dieser Versicherung grundsätzlich für die Auszahlung des Darlehens vorgeschrieben.

Wohnungseigentümer müssen in der Regel keine Wohngebäudeversicherung abschließen. Meistens besteht eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser. Um ganz sicher zu gehen, sollte man jedoch bei der Hausverwaltung nachfragen, ob ein solcher Versicherungsschutz besteht.

Welche Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung deckt vor allem die Hauptrisiken wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Über die so genannte Elementarversicherung können weitere Risiken abgesichert werden. Dabei können diese entweder einzeln oder in verschiedenen Kombinationen versichert werden.

Versicherung von Schäden durch Feuer

Ein Feuer kann verheerende Schäden am Haus anrichten. Deshalb ist diese Versicherung sehr wichtig. Die Feuerversicherung kommt für Schäden auf, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen entstehen. Für Bauherren gilt: Am besten eine Versicherung abschließen, die den Brand im Rohbau mit einschließt. In vielen Fällen ist die Rohbauversicherung in den ersten 18 Monaten beitragsfrei und man kann sich so den Abschluss einer separaten Rohbaubrandversicherung sparen. Ist der Rohbau nicht innerhalb dieser 18 Monate fertig gestellt, muss dies dem Versicherungsanbieter mitgeteilt werden.

Versicherung von Schäden durch Leitungswasserversicherung

Alle Schäden, die durch defekte Rohre, Schläuche oder durch sanitäre Anlagen verursacht werden, sind in dieser Versicherung mit einbegriffen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Arbeiten an Installationen und Schläuchen für Sie selbst entstehen.

Versicherung von Schäden durch Sturm und Hagel

Alle Schäden, die durch einen Sturm (ab Windstärke 8) verursacht werden, sind durch diese Versicherung abgedeckt. Dies gilt zum Beispiel für beschädigte Antennen, zerstörte Regenrinnen oder abgedeckte Dächer.

Umfang der Versicherung

Folgende Bereiche sind im Umfang der Wohngebäudeversicherung enthalten:

  • Alle Gebäude und Nebengebäude, welche im Versicherungsschein genau aufgeführt sind.
  • Alle Teile und Gegenstände, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören Einbauschränke, Einbauküchen und Heizungen. Ausgeschlossen sind Gegenstände, die im Nachhinein vom Mieter eingebaut wurden. Auch verklebte Teppichböden unterliegen nicht dem Versicherungsschutz. Zubehör, das dem Wohnzweck oder der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient, wie zum Beispiel Markisen oder Antennen (Diese müssen Sie im Antrag angeben, um in den Versicherungsschutz mit einbezogen zu werden)
  • Alle Kosten für Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, die nach einem Schadensfall anfallen. Reparaturkosten die durch die Schäden entstanden sind.
  • Der maximale Betrag der Erstattung nach einem Schadensfall orientiert sich am aktuellen Neubauwert des zerstörten Gebäudes. Nur wenn eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen wurde, ist dieser Wert gültig.

Elementarversicherung

Die Elementarversicherung ist eine Zusatzversicherung, welche gegen Schäden durch andere Naturgewalten, versichert. Dazu gehören zum Beispiel Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Schneelast oder Überschwemmungen.

Dies ist nicht versichert:

Folgende Gegenstände sind im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung nicht mit inbegriffen:

  • Alle beweglichen Möbel und Wertsachen. Diese Gegenstände werden am besten über eine Hausratversicherung abgesichert.
  • Alle Gebäudeteile, die von einem Mieter eingefügt wurden und für die er selbst verantwortlich ist, wie zum Beispiel die Einbauküche.
  • Andere Grundstücksbestandteile wie zum Beispiel Gartenbeleuchtung oder Zäune.
  • Gewerbliches Gebäudezubehör, wie zum Beispiel Leuchtreklamen.
  • Gegenstände, die nicht im Haus untergebracht sind, wie zum Beispiel ein unterirdischer Heizöltank.
  • Schäden die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

In folgenden Fällen müssen Sie mit einer Leistungsminderung rechnen:

  • Leistungsminderung bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel wenn eine Spraydose explodiert, weil sie auf dem Kachelofen stand.
  • Leistungsminderung bei Sturmschäden, bei welchen die Windstärke 8 nicht erreicht wurde.
  • Leistungsminderung bei Schäden durch Schmutz, Regen, Schnee oder Hagel, die durch undichte oder geöffnete Fenster entstanden sind.

Kosten der Wohngebäudeversicherung

Die Kosten der Prämie für die Wohngebäudeversicherung wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Bauweise des Gebäudes. Die Versicherung eines Fachwerkhauses ist zum Beispiel deutlich teurer als bei einem Fertig- oder Massivhaus.
  • Verbaute Dachmaterialien
  • Nutzung des Gebäudes: Die Versicherung eines reinen Wohnhauses ist in der Regel günstiger als bei einer gewerblichen Nutzung
  • Art des Hauses: Ein- oder Mehrfamilienhaus
  • Anzahl der versicherten Risiken
  • Anzahl der Extra-Leistungen
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Lage des versicherten Gebäudes. Die wahrscheinliche Schadenshäufigkeit eines Gebäudes wird von Versicherungsanbietern beurteilt und die geographische Region so in Tarifzonen eingeteilt.

Vor Versicherungsabschluss lohnt sich aber auf jeden Fall ein gründlicher Vergleich der verschiedenen Anbieter. Teilweise kommt es hier zu erheblichen Preisunterschieden.

Wichtig:

Damit nach einem Schadensfalle alle Reparaturkosten ersetzt werden können, sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme immer dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht. Um dies zu gewährleisten ist es ratsam eine gleitende Neuwertversicherung abzuschließen, welche sicherstellt, dass die Immobilie wieder komplett neu errichtet werden kann. Dazu ist es notwendig, dass bei Abschluss der Versicherung der aktuelle Wert der Immobilie genau ermittelt wird. (bei Neubau die Herstellungskosten)

Zur Kalkulation der Versicherungsbeiträge werden die aktuell geltenden Baupreise und Herstellungskosten zu Grunde gelegt. Ändern diese sich, werden auch die Beiträge angepasst. Eine Erhöhung der Beiträge ist jedoch nur nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich. Die Erhöhung der Beiträge berechtigt Sie als Versicherungsnehmer dazu, den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Spartipp:

Die Beiträge können gering gehalten werden, wenn eine jährliche Zahlweise vereinbart wird. Viele Versicherungsunternehmen honorieren den geringeren Buchungsaufwand in barer Münze.

Versicherungswert 1914

Wie oben schon erwähnt sollte die Wohngebäudeversicherung als so genannte ‚gleitende Neuwertversicherung’ abgeschlossen werden. So ist gewährleistet, dass die Versicherungssumme immer an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst wird. Sollte ein Totalschaden entstehen, erhält der Versicherte die Versicherungssumme in einer Höhe, um das Haus an gleicher Stelle wieder aufzubauen.

Um den Wert des versicherten Gebäudes an die ständig veränderten Baupreise anzupassen verwenden Versicherungsanbieter den so genannten Versicherungswert 1914. Dabei werden die Baukosten für verschiedene Häuser im Jahr 1914 betrachtet und diese anhand der aktuellen Baupreisentwicklung hochgerechnet.

Beispiel*:

Baudatum Haus: 2002

Baukosten 2002: 200.000,00 €

Versicherungswert 1914: 19.404 Goldmark

Wertermittlung:

Baukosten 2002 geteilt durch den Baukostenindex 2002 = Index zur Feststellung der Steigerung der Neubaukosten zwischen 1914 und 2002. Dieser Wert wird immer aktuell vom statischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht.

Prämienberechnung:

Für die Berechnung der Prämie wird der Versicherungswert 1914 mit dem entsprechenden Beitragssatz multipliziert. Um auf die aktuelle Prämie zu kommen, wird der Betrag mit dem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert.

Dieser Wert wird jedes Jahr ermittelt und drückt die Kostensteigerung im Baugewerbe seit 1914 aus. Aber auch die Lohnentwicklung im Baugewerbe wird in diesem Wert berücksichtig. Er liegt deshalb meist höher als der Baukostenindex.

Kann ich eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen?

Auch die Wohngebäudeversicherung kann ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit gekündigt werden. Geschieht dies nicht, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Nach Regulierung eines Schadensfalls, kann die Versicherung innerhalb eines Monats außerordentlich gekündigt werden. Empfehlenswert ist jedoch dann die Kündigung zum Ende des Jahres, denn der Versicherungsgesellschaft steht in jedem Fall die gesamte Jahresprämie zu.

Verträge, die ab dem 25. Juni 1994 mit einer Dauer von mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres. Danach gilt das Kündigungsrecht zum Ende des jeweiligen Folgejahres. Gekündigt werden muss immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs.

Wird ein Haus verkauft geht die Wohngebäudeversicherung automatisch an den neuen Eigentümer über. Dieser hat jedoch die Möglichkeit nach der Grundbucheintragung mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Auch hier hat die Versicherung Anspruch auf die gesamte Jahresprämie und es macht deshalb Sinn, die Kündigung erst zum Ende des Versicherungsjahres auszusprechen.

*Wohngebäudeversicherung für ein massiv gebautes Einfamilienhaus in Berlin mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss, Neubau, Einzelgarage, Standardausstattung, 10 Jahre Vertragslaufzeit

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