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Förderung

Egal ob Sie bauen oder kaufen, der Staat gibt bestimmt etwas dazu. Die verschiedenen Formen der Förderung sind keine Geschenke, sondern liegen durchaus im allgemeinen Interesse. Schließlich wird mit dem eigenen Heim die Gefahr von Altersarmut gesenkt und die Wirtschaftskraft in der jeweiligen Region gestärkt. Nicht zuletzt bedeutet die Schaffung von modernem, energieeffizientem Wohnraum eine Entlastung für die Umwelt.

KfW-Darlehen, Wohn-Riester & Co: Förderung fürs Eigenheim

Trotz der bestehenden Möglichkeiten werden jedes Jahr Millionen an möglichen Zuschüssen nicht genutzt. Der Grund ist trivial: Förderung fürs Eigenheim gibt es nie automatisch, sie muss beantragt werden. Das jedoch setzt die Kenntnis der Fördermöglichkeiten voraus, die sich zum einen im ständigen Wandel befinden und zum anderen von den persönlichen Lebensumständen des Bauherrn oder Käufers abhängen.

Die wichtigsten Arten der Eigenheimförderung

Die wichtigsten Arten der Eigenheimförderung

Beim „Wohn-Riester“, korrekter der Eigenheimrente, zahlt der Geförderte einen Teil seines Verdienstes in einen zweckgebundenen Wohn-Riester-Vertrag ein, was der Staat mit einem Zuschuss belohnt. Der Einzahlende kann seinen Anteil zugleich als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen.

Förderungsberechtigt ist jeder, der in der gesetzlichen Rentenkasse versichert ist und selbst in der geförderten Immobilie lebt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder einen Immobilienkauf handelt. Das Gebäude muss sich, solange der Antragsteller in Deutschland sein Geld verdient, noch nicht einmal in der Bundesrepublik befinden.

Die Höhe der Förderung hängt neben dem Einzahlungsbetrag (mindestens vier Prozent des Jahreseinkommens) an weiteren Faktoren wie den Familienverhältnissen, also der Zahl der Kinder und den Geburtsjahren. Bei einer Familie mit drei Kindern kommen aber gut und gerne 1.000 Euro an Förderung im Jahr zusammen.

Ab diesem Jahr steigt die Grundzulage für Riester-Sparer. Diese Förderung beschleunigt die Rückführung des Darlehens, wie eine Art Turbo. Familien mit Kindern profitieren von den Stattlichen Zulagen und gerade Gutverdiener von den Steuervorteilen Was ändert sich ab 2018: Die Grundzulage steigt von154 Euro auf bis zu 175 Euro jährlich vom Staat. Diese Zulagen können Sie als Sondertilgung in Ihre Immobilienfinanzierung betrachten. Über die Grundzulage Hinaus haben Familien mit Kindern weitere Vorteile. Die Grundzulage für Kinder die vor 2008 geboren sind liegt bei 185 Euro, bei Kindern die ab 2008 geboren sind sogar bei 300 Euro jährlich.

Der frühe Vogel fängt den Wurm, oder warum es sich lohnt früh zu beginnen

Wenn der Sparer unter 25 Jahre alt beim Abschluss eines Riestervertrages ist, so erhält er eine einmalige Prämie i.H.v. 200 Euro. Die maximale Förderung erhält, wer 4% seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens auf das Riester Konto einbezahlt, erhält die maximale Förderung. Pro Jahr kann man somit bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daher lohnt sich die Riester-Förderung gerade sogar bei Besserverdienern mit einem hohen Steuersatz, denn die Beiträge können vollständig geltend gemacht werden. Pauschal gesagt heißt das so viel, wie dass die Förderquote so hoch ist, wie der individuelle Steuersatz. Darüber hinaus gibt es eine spannende Variante den Wohntraum mit der Riester-Förderung schneller zu entschulden. Das Wohnriester Annuitätendarlehen. Die Tilgung löst in dem Fall die Förderung aus. Das bedeutet für Sie, dass Sie ohne Mehraufwand, die volle Förderung erhalten. Hierüber gibt Ihnen Ihr persönlicher Baufinanzierungspool24 Finanzierungsspezialist gerne Auskunft.

KfW-Darlehen – Niedrige Zinsen und Tilgungszuschüsse

Die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, lockt mit zinsgünstigen Darlehen. Gebäude mit hoher Energieeffizienz werden zusätzlich über Tilgungszuschüsse gefördert. Auch bei dieser Förderung muss das Wohneigentum selbst genutzt werden.

Beim Kfw-Wohneigentumsprogramm gilt zu beachten: Das Darlehen sollte vor Baubeginn über die Bank beantragt werden. Die Höchstgrenze liegt derzeit bei 50.000 Euro und maximal 25 Jahren Laufzeit.

Das separate Programm für energieeffizientes Bauen geht mit einer Förder-Höchstsumme von 100.000 Euro noch darüber hinaus. Hier gilt: Je mehr Energie gespart wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Bei KfW55, KfW40 und KfW40+ Häusern liegt er bei zwischen 5 und 15 Prozent der Darlehenssumme je Wohneinheit. Was bedeutet, dass Sie 5000-15000 Euro des Darlehens nicht zurückbezahlen müssen. Wer aus energetischer Sicht nur die Mindeststandards einhält, geht hier allerdings leer aus. Um in den Genuss des Darlehens zu kommen, ist Beratung zwingend erforderlich. Weitere Details zum KfW-Darlehen haben unsere Experten hier für Sie zusammengestellt.

Förderung durch Länder und Kommunen

Viele Kommunen haben ein Interesse, Fachkräfte in die Region zu holen und dauerhaft zu binden. Die Verantwortlichen im Landratsamt oder den zuständigen Referaten zeigen dabei durchaus Kreativität. Neben besonders günstigen Darlehen wird mit billigen Grundstücken, teils üppigen Einmalzahlungen oder Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung geworben. Oft profitieren gerade Familien mit einem relativ niedrigen Einkommen. Da sich die Konditionen regional und zeitlich erheblich unterscheiden, lohnt die Nachfrage zum jeweils aktuellen Zeitpunkt der Bau- oder Kaufplanung.

Neben den genannten Möglichkeiten gibt es Förderprogramme über die Kirchen, vom Denkmalschutz und auch von vielen Arbeitgebern.

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Wichtige Entscheidungshilfen für die Förderung des Eigenheims:

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